Die Professur – ein Job mit Sinn, Herz und Verstand
Eine Professur bringt nicht nur vielfältige Aufgaben und Verantwortungsbereiche mit sich, sie ermöglicht Ihnen vor allem auch Selbstbestimmung und Freiheit in Ihrem beruflichen Wirken. Als Professor*in am Hochschulstandort Merseburg erwartet Sie ein intensiver Austausch mit Studierenden, eine großartige Unterstützung bei Ihren Lehr- und Forschungsvorhaben sowie ein gut aufgestelltes Kooperationsnetzwerk innerhalb und außerhalb der Hochschule.
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Ihre Ansprechperson
So werden Sie Professor*in an der Hochschule Merseburg
Voraussetzungen
Viele Wege führen zur Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich bisher vor allem auf Ihre wissenschaftliche Laufbahn konzentriert oder nach Ihrer akademischen Ausbildung in Wirtschaft und Gesellschaft Fuß gefasst haben. Wenn Sie Freude daran haben, Ihr Wissen weiterzugeben, sich in der Forschung auszuleben und Ihr Engagement bei uns einzubringen, ist das eine sehr gute Grundlage.
Mehr Informationen über die Voraussetzungen für eine Professur an der Hochschule Merseburg finden Sie in §35 im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der konkreten Stellenausschreibung!
Ihnen fehlt eine Qualifikation? Sprechen Sie uns an!
Als Professor*in kann berufen werden, wer die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und mindestens nachweist
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit und
- darüber hinaus je nach Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt werden sollen.
Berufungsverfahren
Berufungsverfahren sind sehr komplex und zeitintensiv. Wir wollen Sie nicht unnötig warten lassen, deshalb geben wir unser Bestes, den Prozess so kurz und transparent wie möglich zu gestalten.
Weitere Informationen rund um die Berufung an die Hochschule Merseburg finden Sie in unserer Berufungsordnung.
Wenn Ihr Verfahren bereits begonnen hat, können Sie den aktuellen Stand unserem Berufungsmonitor entnehmen.
Unser Berufungsverfahren läuft in sieben Phasen ab:
Die Stellenausschreibung ist veröffentlicht.
Die Berufungskommission prüft die Unterlagen und trifft die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zu den Vorträgen und persönlichen Gesprächen eingeladen werden.
Die eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber halten ihre Vorträge bzw. Lehrproben. Die Berufungskommission führt persönliche Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern und bewertet die grundsätzliche Listenfähigkeit. In der Regel werden drei Bewerberinnen und Bewerber in die engere Wahl gezogen.
In der Regel werden zwei vergleichende externe Gutachten eingeholt und die Berufungskommission erstellt einen Berufungsvorschlag.
Der Berufungsvorschlag wurde durch den erweiterten Fachbereichsrat bestätigt und dem Akademischen Senat zur Beschlussfassung übermittelt. Anschließend prüft der Rektor den Berufungsvorschlag.
Der Rektor erteilt den Ruf und führt die Berufungsverhandlungen durch.
Nach Abschluss der Berufungsverhandlungen und nach Eingang der Rufannahme werden die Mitbewerberinnen und Mitbewerber informiert (Negativmitteilung) und die Ernennung der ausgewählten Bewerberin bzw. des ausgewählten Bewerbers wird vorbereitet. Mit der Ernennung ist das Berufungsverfahren abgeschlossen.
Ihre Fragen
Die Voraussetzungen
Professor*innen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben in der Regel eine andere Vita als ihre Kolleg*innen an den Universitäten. Vor allem haben sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung außerhalb einer Hochschule gesammelt. Dafür müssen sie keine Habilitation, Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung vorweisen.
Die Voraussetzungen für eine Hochschulprofessur können Sie im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt einsehen.
Die praktische Ausrichtung
Ob Lehre oder Forschung, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften steht die Praxis im Vordergrund. Zahlreiche praktische Lehreinheiten in Laboren oder Werkstätten, Projektarbeiten und Praxissemester sollen die Studierenden auf eine berufspraktische Karriere vorbereiten. Auch der Bereich der Forschung ist weniger grundlagen- als vielmehr anwendungsbezogen. Forschung findet oftmals in Kooperation mit Praxispartner*innen aus Wirtschaft und Gesellschaft statt.
Das Lehrdeputat
An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften steht die Lehre im Fokus. Obgleich auch Engagement in der Forschung rege begrüßt und unterstützt wird, nimmt die Lehre mit 16 Semesterwochenstunden (SWS) einen weitaus größeren Umfang ein als an der Universität. Sachsen-Anhalt ist übrigens das einzige Bundesland, in dem Hochschulprofessor*innen 16 statt 18 SWS leisten.
Das eigenständige Promotionsrecht
Lange war es den Universitätsprofessuren vorbehalten, Dr.-Titel zu vergeben. Seit 2021 ist dies im Land Sachsen-Anhalt kein Unterscheidungskriterium mehr. Professor*innen an der Hochschule Merseburg können im Rahmen der in Sachsen-Anhalt gegründeten Promotionszentren Promovierenden den Dr.-Titel verleihen.
Das Thema Gleichstellung ist uns ein großes Anliegen. Deshalb nimmt an allen Sitzungen der Berufungskommission der oder die Gleichstellungsbeauftragte des jeweiligen Fachbereichs stimmberechtigt teil. Der oder die Beauftragte stimmt gemeinsam mit dem Vorsitz der Berufungskommission relevante Gleichstellungsziele und entsprechende Maßnahmen ab. Dazu kann auch die gezielte Ansprache geeigneter Kandidat*innen im Sinne einer aktiven Rekrutierung gehören. Weitere Punkte zur Berücksichtigung von Gleichstellungszielen können Sie in unserer Berufungsordnung, §11 einsehen.
Laut dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 36 Abs. 3 ) sollen der Berufungskommission mit Stimmrecht angehören:
- der Dekan oder die Dekanin des Fachbereiches oder ein anderer Professor oder eine andere Professorin des Fachbereiches als Vorsitzender oder Vorsitzende,
- vier Professoren und Professorinnen der Hochschule,
- mindestens ein weiterer Professor oder eine weitere Professorin aus einer anderen Hochschule,
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach § 33a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 HSG LSA,
- zwei Studierende und
- der bzw. die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches nach § 72 Abs. 4 Satz 1 HSG LSA.
Weitere Informationen zur Bildung der Berufungskommission an der Hochschule Merseburg können Sie in unserer Berufungsordnung, §3 einsehen.
Um jederzeit einen aktuellen Einblick in Ihr Berufungsverfahren zu ermöglichen, stellen wir einen Berufungsmonitor bereit. Hier können Sie den derzeitigen Stand einsehen und finden bei konkreten Verfahrensfragen auch die jeweilige Ansprechperson des entsprechenden Fachbereichs.
Einblicke
Cube Stories
Unsere Forschenden leisten täglich Ihren Beitrag dazu, wie wir den aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft begegnen und unsere Zukunft - gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch - aktiv nachhaltig gestalten können. Cube Stories - unsere Forschenden im Portrait.
Mein Weg zur Professorin
In unserem Videoformat "Mein Weg zur Professorin" sprechen wir mit derzeitigen und emeritierten Professorinnen aller vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Sachsen-Anhalt. Sie berichten über ihren individuellen Weg und ihren Alltag als Professorin an einer Hochschule.
Neuberufene
Sie haben es geschafft: alle Voraussetzungen erfüllt, das Berufungsverfahren gemeistert und an Bord gegangen. Fortan prägen unsere Neuberufenen Generationen von Studierenden, unsere Hochschule und die Gesellschaft. In unserer Rubrik "Neu berufen" sehen Sie, welche Kolleg*innen wir zuletzt an unseren drei Fachbereichen willkommen hießen.
Gute Gründe für eine Professur an der Hochschule Merseburg
Sehr gute Ausstattung
Unsere Hörsäle und Seminarräume sind auf dem neuesten Stand der Technik. Und auch darüber hinaus ermöglichen moderne und gut betreute Labore und Werkstätten eine qualitativ hochwertige und praxisnahe Lehre und Forschung.
> Labore und Versuchsfelder
> Künstlerische Werkstätten
> Medientechnik
Grüner Campus mit kurzen Wegen
Wir leben die Vorteile einer kleinen Campushochschule: Menschen kennen sich. Wir treffen uns auf dem Flur und finden viele Lösungen, ohne einen riesigen Apparat zu bewegen. Unsere Verwaltung ist zugänglich und serviceorientiert. Auch zu den Studierenden pflegen Sie dank überschaubarer Gruppengrößen einen engen Austausch.
> Campus
Interdisziplinäres Umfeld
Unsere drei Fachbereiche könnten unterschiedlicher nicht sein und doch finden Sie sich immer wieder zu gemeinsamen Forschungsvorhaben zusammen und befruchten sich gegenseitig in einem kollegialen Miteinander.
> Forschung
> Ingenieur- und Naturwissenschaften
> Soziale Arbeit.Medien.Kultur
> Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften
Eigenständiges Promotionsrecht
Promovierende zum Dr.-Titel führen – ein Novum an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sachsen-Anhalt ist eines der ersten Bundesländer, in denen dies möglich ist. Wir stehen Ihnen mit Stolz und Expertise bei der Betreuung Ihres wissenschaftlichen Nachwuchses in unseren landesweiten Promotionszentren zur Seite.
> Promovieren
> Promotionszentren
Ausbau Ihres beruflichen Netzwerkes
Wir vereinen Wissenschaft und Praxis. Verbinden Sie Ihre beruflichen Praxiskontakte doch ebenso mit Ihrer Professur und profitieren Sie gleichermaßen von unseren zahlreichen Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft.
> Kompetenznetzwerk
> Kooperationen
Kluge Unterstützung für Lehre und Forschung
Zwei clever aufgestellte Prorektorate und eine umfangreich ausgestattete Bibliothek sorgen dafür, dass Sie vorankommen. Wir unterstützen Sie u.a. bei der Ausgestaltung der digitalen Lehre, dem Schreiben von Drittmittelanträgen und der Vermarktung Ihrer Forschung.
> Service für die Lehre
> Service für Forschung und Transfer
> Bibliothek