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Promovieren am Promotionszentrum SGW
Das Promotionszentrum SGW steht für besondere Forschungsstärke in den Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften. Seit Mitte 2021 können Sie an diesem Promotionszentrum ohne Kooperation mit einer Universität promovieren. Dafür arbeitet die Hochschule Merseburg eng mit den Hochschulen Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal zusammen.
Willkommen am Promotionszentrum SGW
Am Promotionszentrum für Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften können Nachwuchswissenschaftler*innen folgende akademische Grade erlangen:
Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.)
Doktor*in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.)
Mit der Verleihung des Promotionsrechts wurde die außergewöhnliche Forschungsstärke der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt anerkannt und ausgezeichnet. Nun können die Hochschulen eigenständig Wissenschaftler*innen zur Promotion führen. Im Promotionszentrum SGW bündeln sich dafür die Kompetenzen der Hochschulen Merseburg, Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal.
Exzellente Betreuung an vier Hochschulen
Die ausgeprägte Interdisziplinarität sowie die breit gefächerte Expertise der beteiligten Professor*innen aus den vier Hochschulen Merseburg, Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal machen die besondere Stärke des hochschulübergreifenden Promotionszentrums SGW aus. So stehen Ihnen für die Promotion Betreuer*innen aus den drei Fachgebieten Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften zur Seite.
Drei Themenfelder für mehr Forschungsstärke
Im Mittelpunkt der Forschungsarbeit des Promotionszentrums SGW im Themenfeld Sozialwissenschaften stehen die Zusammenhänge von gesellschaftlichen Bedingungen, sozialen und politischen Systemen sowie Institutionen, deren Strukturen und Funktionen ebenso wie deren Wechselwirkungen mit einzelnen Individuen, deren Handlungen und Verhalten.
Promotionen im Themenfeld Gesundheitswissenschaften fokussieren die Erforschung von Gesundheits-, Krankheits- und Rehabilitationsprozessen. Forschungsfragen basieren auf den Prinzipien Bevölkerungs- und Systembezug, Soziallagenbezug, Multidisziplinarität sowie Anwendungsorientierung.
Die Forschung des Promotionszentrums SGW im Themenfeld Wirtschaftswissenschaften behandelt Themen aus den vier hauptsächlichen Disziplinen: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen. Weiterhin werden Forschungsfragen aus den Bereichen Wirtschaftsethik, Wirtschaftsgeschichte, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftssoziologie und dem Wirtschaftsrecht bearbeitet.
Komplexe Fragestellungen der Zukunft
Die Promovierenden des Promotionszentrums SGW setzen es sich zum Ziel, zur Beantwortung der zunehmend komplexen Fragestellungen im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft beizutragen. Im Kontext der Promotion sollen insbesondere interdisziplinäre Forschungsansätze sowie der regionale und überregionale Transfer der Forschungsergebnisse eine Rolle spielen.
Kontakt
Leitung des SGW
Leitung
Prof. Dr. habil. Gabriele Franke, Hochschule Magdeburg-Stendal
stellv. Leitung
Prof. Dr. Dirk Sackmann, Hochschule Merseburg
stellv. Leitung
Prof. Dr. Ulrike Starker, Hochschule Harz
Der Aufbau des Promotionszentrums SGW
Das Promotionszentrum SGW besteht aus vier Gremien mit unterschiedlichen Funktionen: Promotionsausschuss, Zentrumsleitung, Zentrumsrat und Beirat.
Der Promotionsausschuss entscheidet über die formalen Verfahrensangelegenheiten von Promotionen im Promotionszentrum SGW. Er nimmt beispielsweise Promovierende im Zentrum auf, bestellt deren Betreuungsperson(en) sowie Gutachtungspersonen und setzt die Promotionskommission ein.
Vorsitzende des Promotionsausschusses
- Prof. Gabriele Helga Franke (Hochschule Magdeburg-Stendal)
Beisitzer des Promotionsausschusses
- Prof. Fabian Behrendt (Hochschule Magdeburg-Stendal)
- Prof. Sebastian Trojahn (Hochschule Anhalt)
- Prof. Heinz-Jürgen Voß (Hochschule Merseburg)
- Prof. Jens Weiß (Hochschule Harz)
Beratende Promovierende
- Janine Jänisch
- Michael Stieber
- Stellvertreter: Julius Brinken
Die Zentrumsleitung führt die Geschäfte und setzt Beschlüsse von Promotionsausschuss und Zentrumsrat um. Dies umfasst unter anderem die Haushaltsplanung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Berichterstattung.
Die Zentrumsleitung besteht aus der Leiterin Prof. Gabriele Helga Franke, dem stellvertretenden Leiter Prof. Dirk Sackmann und der stellvertretenden Leiterin Prof. Ulrike Starker.
Der Zentrumsrat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten wie die Aufnahme neuer professoraler Mitglieder, eine Änderung der Promotionsordnung und Satzung und die Qualitätssicherung von Promotionsverfahren.
Mitglieder des Zentrumsrats
- Prof. Fabian Behrendt, Hochschule Magdeburg-Stendal
- Prof. Alena Bleicher, Hochschule Harz
- Prof. Gabriele Helga Franke, Hochschule Magdeburg-Stendal
- Prof. Dirk Sackmann (Hochschule Merseburg)
- Prof. Ulrike Starker, Hochschule Harz
- Prof. Ansgar Wübker, Hochschule Harz
- Prof. Sebastian Trojahn, Hochschule Anhalt
Beratende Mitglieder
- Doktorandin: Anja Jonas
- Stellvertreter: Julius Brinken
- Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Magdeburg-Stendal
Der Beirat ist beratend tätig. Er hat aber ein Vetorecht bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die die Zentrumsleitung getroffen hat. Außerdem entscheidet er über den Haushalt des Zentrums.
Mitglieder
- Die Prorektor*innen für Forschung der vier Hochschulen
(Prof. Dr. Doreen Pick, Hochschule Merseburg) - Die Zentrumsleiterin Prof. Gabriele Helga Franke (beratend)
- Ein Mitglied des Zentrumsrats (beratend)
- Doktorand: Niels Schmidtke (beratend), Stellvertretung: Alexandra Maierhofer
Der Ablauf der Promotion am Promotionszentrum SGW
Haben Sie eine Idee für ein Dissertationsthema im Bereich Sozial-, Gesundheits- oder Wirtschaftswissenschaften und interessieren sich für eine Promotion an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Lassen Sie sich gerne von Sandra Dietzel (sandra.dietzel@hs-merseburg.de) individuell beraten!
Die folgenden Schritte auf dem Weg zum Doktortitel wurden aus der Promotionsordnung des Promotionszentrums zusammengefasst.
Informieren
Lesen Sie die Promotionsordnung des Promotionszentrums! Sie bildet die rechtliche Grundlage für alle Promotionen und schildert u.a. Rechte und Pflichten von Promovierenden.
Betreuung suchen
Suchen Sie sich eine*n (Erst-)Betreuer*in unter den Professor*innen des Promotionszentrums SGW, der/die das Thema betreuen möchte: Hochschule Merseburg, Hochschule Anhalt, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Harz. Am besten machen Sie dafür einen Sprechstundentermin bei der potentiell betreuenden Person aus, um ihr das Thema vorzustellen.
Exposé
Schreiben Sie ein Exposé, das Ihr Forschungsprojekt umreißt (siehe "Hinweise zum Exposé" im Downloadbereich.) Überarbeiten Sie Ihren Entwurf zusammen mit Ihrer betreuenden Person. Schließen Sie mit ihr eine Betreuungsvereinbarung ab. .
Antrag
Füllen Sie den Annahmeantrag und den Erhebungsbogen für die Promovierendenstatistik aus und legen Sie die Betreuungsvereinbarung, das Exposé und die anderen benötigten Unterlagen bei (siehe "Checkliste" im Downloadbereich).
Der Antrag inklusive aller geforderter Dokumente geht postalisch und digital an die/den Ansprechpartner*in der Hochschule, an der Ihr*e Erstbetreuer*in arbeitet. Dabei ist es dringend erforderlich, dass die postalische und die digitale Version exakt übereinstimmen (z.B. beglaubigte Zeugnisse und Urkunden ebenso einscannen). Sitzt Ihr*e Betreuer*in an der Hochschule Merseburg, schicken Sie die Unterlagen bitte als einzelne PDF-Dateien an Sandra Dietzel (sandra.dietzel@hs-merseburg.de) zunächst digital zur Vorprüfung. Erst nach Rückmeldung der erfolgten Prüfung, können Sie die finalen Unterlagen postalisch und digital einreichen.
Adresse
Hochschule Merseburg
Prorektorat für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung
z.Hd. Sandra Dietzel (RZ/32)
Eberhard-Leibnitz-Straße 2
06217 Merseburg
Ist Ihr*e Erstbetreuer*in an einer anderen Hochschule tätig, informieren Sie sich bitte hier: HS Anhalt, HS Harz, HS Magdeburg-Stendal
Prüfung Ihrer Unterlagen
Ihre Unterlagen werden dann vor der Sitzung des Promotionsausschusses, in der über Ihre Annahme als Doktorand*in entschieden wird, geprüft. Wir werden Sie kontaktieren, wenn noch Unterlagen benötigt werden.
Annahme im Promotionszentrum
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorand*in im Promotionszentrum. Sie werden ggf. mit Auflagen zugelassen, die Sie im Laufe der Promotionszeit erfüllen sollten. Sie werden postalisch über die Entscheidung informiert.
Immatrikulation
Sie können sich nach Annahme an der Hochschule, an der die erstbetreuende Person sitzt, immatrikulieren, wenn gewünscht.
Dissertation schreiben
Sie können bis zu 10 Semester immatrikuliert sein. Eine Promotion dauert im Durchschnitt vier bis fünf Jahre. Nach fünf Jahren entscheidet der Promotionsausschuss über die Fortführung der Dissertation.
Treffen Sie sich regelmäßig mit der betreuenden Person und erstatten Bericht über Ihre Fortschritte. Besuchen Sie während Ihrer Promotionsphase mindestens zwei promotionsbegleitende Seminare und Veranstaltungen des Promotionszentrums und halten Sie sich beim Forschen und Schreiben an die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Promotionsverfahren einleiten
Wenn Ihre Dissertation fertig ist, stellen Sie beim Promotionsausschuss einen Antrag zur Einleitung des Promotionsverfahrens. Dazu reichen Sie Ihre Dissertation gedruckt und digital ein. Sie können Gutachter*innen für Ihre Dissertation vorschlagen - eine der gutachtenden Personen wird Mitglied des Promotionszentrums sein und zu Ihrer Fachrichtung passen. Die andere Person wird extern sein. Beachten Sie, dass Ihre betreuende Person die Arbeit nicht begutachten darf. Damit folgen wir einer Empfehlung des Wissenschaftsrats, um die Unabhängigkeit der Gutachten zu sichern.
Abwarten
Der Promotionsausschuss entscheidet, ob das Promotionsverfahren eingeleitet wird. Wenn das Verfahren eingeleitet wird, setzt der Ausschuss eine Promotionskommission für Ihr Promotionsverfahren ein und bestimmt die Gutachter*innen Ihrer Arbeit.
Gutachten
Die Gutachter*innen haben acht Wochen Zeit, um Ihre Dissertation zu begutachten. Liegen die Gutachten mit einem Bewertungsvorschlag vor, kann die eingesetzte Promotionskommission die Arbeit und die Gutachten zwei Wochen lang einsehen. Danach entscheidet der Promotionsausschuss auf Grundlage der Gutachten über die Annahme der Dissertation. Es kann im Ausnahmefall sein, dass Sie an Ihrer Dissertation auf Wunsch noch Ergänzungen oder Änderungen vornehmen müssen, bevor die Dissertation angenommen werden kann; der Promotionsausschuss setzt Ihnen dann dafür eine Frist.
Disputation
Spätestens drei Monate nach Annahme der Dissertation verteidigen Sie diese mündlich vor der Promotionskommission. In der Kommission sitzen neben anderen Professor*innen auch Ihre betreuende(n) und die begutachtenden Personen. Vor der Verteidigung (Disputation) halten Sie einen maximal 30-minütigen Vortrag; danach werden Sie 60 bis 90 Minuten lang geprüft. Inhaltlich geht es darum: „Die Disputation diskutiert den Inhalt der Dissertation aus, bezieht die Gutachten mit ein und erstreckt sich darüber hinaus auf verwandte Probleme des Faches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie auf den Forschungsstand in ihnen“ (Promotionsordnung §17, Abs.7).
Direkt nach der Disputation erfahren Sie Ihre Gesamtnote (für Dissertation und Disputation). Damit endet das Promotionsverfahren.
Veröffentlichung der Dissertation
Innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation veröffentlichen Sie Ihre Dissertation. Sie sollten dafür ggf. Auflagen umsetzen, die Ihnen die Promotionskommission nach der Disputation aufgegeben hat. Der Vorsitz des Promotionsausschusses genehmigt die veröffentlichungsreife Version vor der Veröffentlichung.
Doktorgrad führen
Sobald die Dissertation veröffentlicht ist, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Doktortitel führen. Glückwunsch!
Sie haben eine Idee?
Sie haben eine Idee für ein Dissertationsthema im Bereich Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften und interessieren sich für eine Promotion an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Dann lesen Sie sich die Promotionsordnung des Promotionszentrums SGW durch. Danach suchen Sie sich eine*n Professor*in am Promotionszentrum SGW, der/die das Thema betreuen möchte. Am besten machen Sie dafür einen Sprechstundentermin bei der potentiell betreuenden Person aus, um das Thema vorzustellen und sie für Ihr Vorhaben zu gewinnen. Im nächsten Schritt schließen Sie eine Promotionsvereinbarung mit Ihrem/Ihrer Betreuenden ab und reichen das Gesuch um Annahme als Doktorand*in mit allen erforderlichen Unterlagen beim Promotionsausschuss ein. Dazu zählt auch das Verfassen eines Exposés über das Promotionsvorhaben. Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses sowie die erforderlichen Dokumente finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Der Antrag inklusive aller geforderter Dokumente geht postalisch und digital an die/den Ansprechpartner*in der Hochschule, an der Ihr*e Erstbetreuer*in arbeitet. Dabei ist es dringend erforderlich, dass die postalische und die digitale Version exakt übereinstimmen (z.B. beglaubigte Zeugnisse und Urkunden ebenso einscannen). Sitzt Ihr*e Betreuer*in an der Hochschule Merseburg, schicken Sie die Unterlagen bitte als einzelne PDF-Dateien an Sandra Dietzel (sandra.dietzel@hs-merseburg.de) zunächst digital zur Vorprüfung. Erst nach Rückmeldung der erfolgten Prüfung, können Sie die finalen Unterlagen postalisch und digital einreichen.
Adresse
Hochschule Merseburg
Prorektorat für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung
z.Hd. Sandra Dietzel (RZ/32)
Eberhard-Leibnitz-Straße 2
06217 Merseburg
Ist Ihr*e Erstbetreuer*in an einer anderen Hochschule tätig, informieren Sie sich bitte hier: HS Anhalt, HS Harz, HS Magdeburg-Stendal
Sitzungen des Promotionsausschusses
Antragsdokumente sollten zwei Wochen vor dem Sitzungstermin bei Sandra Dietzel (sandra.dietzel@hs-merseburg.de) eingereicht werden.
Die nächsten Sitzungen des Promotionsausschusses finden an folgenden Tagen statt:
- 23.08.2024
- 13.09.2024
- 18.10.2024
- 08.11.2024
- 06.12.2024
- 24.01.2025
Betreuende Professor*innen an der Hochschule Merseburg
Betreuende Professor*innen an den Hochschulen Anhalt, Harz und Magdeburg-Stendal
Dokumente
Hier stehen die benötigten Dokumente für Sie zum Download bereit.
Rechtliche Grundlagen
- HAW Promotionsverordnung
- Immatrikulationsordnung Hochschule Merseburg
- PDFPromotionsordnung SGWpdf | 201 KB
- PDFSatzung SGWpdf | 220 KB
Formulare für Promovierende
- Änderungsmitteilung
- Betreuungsgespräch Protokollvorlage
- Mitteilung Ende der Promotion
- Antrag zur Einleitung des Promotionsverfahrens (erhältlich bei Sandra Dietzel auf Anfrage: sandra.dietzel@hs-merseburg.de)
- Formblatt Nachweis Eigenanteil
Annahmeantrag
- Annahmegesuch
- Checkliste
- Promotionsvereinbarung
- Anforderungen an das Exposé (SGW)*
- *Es handelt sich bei der Exposé-Handreichung um eine Empfehlung für Promotionsinteressierte. Einzelabsprachen über die Ausgestaltung des Exposés mit der Betreuungsperson haben Vorrang.
- Erklärung über vorherige Promotionsverfahren
- Erhebungsbogen Promovierendenstatistik
- PDF
- zusätzliche Datenschutzhinweise SGW
Richtlinien des Promotionsausschusses
- Promotionsbegleitende Seminare und Veranstaltungen
- Hybrid durchgeführte Disputationen
- Unbefangenheit von Gutachter*innen
- Standards für Literaturarbeit
- International anerkannte Journals – Journal-Rankings
- Nachweis des Eigenanteils bei Ko-Autorenschaften
- Publikationen für kumulative Promotionen vor Zulassung als Doktorand*in
- Manteltext einer kumulativen Dissertation