Erläuterung und Kontakt
Erasmus+ bietet Studierenden:
- einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule sowie Praktika im europäisichen Ausland
- Teilnahme an einer Blended Mobility (Kombination einer virtuellen und physischen Mobilität)
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- Befreiung von Studiengebühren,
- Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung,
- Unterstützung bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes,
- finanziellen Zuschuss je nach Zielland,
- zusätzliche finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und Studierende mit Behinderung.
Eine Förderung ist für jede Studienphase bis zu 12 Monaten möglich. Die maximale Förderdauer eines Studienzyklus lässt sich in mehrere Aufenthalte aufteilen.
Beratung gewünscht oder hast du Fragen? Nimm gern Kontakt auf!
Erasmus+ Studienplätze an Partnerhochschulen
Bewerbungsprozess und To do's
Folgende Bewerbungsunterlagen sind im International Office einzureichen:
- Bewerbungsformular
- Leistungsnachweis
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Sprachnachweis der geforderten Arbeitssprache der Gasthochschule
- unterschriebenes Merkblatt zur Wiederholung von Prüfungsleistungen
Bewerbungsfrist für das WiSe 2025/26 und das SoSe 2026: 7. März 2025
Wenn Sie an einem BIP oder einer short term Mobilität an einer unserer Partnerhochschulen teilnehmen möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen im International Office ein:
- Antragsformular
- sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung
Für die Anerkennung der erbrachten akademischen Leistungen an der Gasthochschule muss vor Beginn der Mobilität ein Learning Agreement geschlossen werden. Das Learning Agreement wird digital über MyAcademicID erstellt (vom International Office). Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Einladung zur Vervollständigung.
Nachfolgend stellen wir Ihnen Ausfüllhinweise - nach Fachbereichen - für Ihr Online Learning Agreement OLA zur Verfügung.
- Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.
- Grundlage stellt das vor der Mobilität geschlossene Learning Agreement dar.
- Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist dem Prüfungsausschuss das Original des Transcript of Records der Gasthochschule vorzulegen.
Die Übersicht (Anerkennungstabelle) stellt eine Arbeitshilfe dar. Die Hoheit der Anerkennung und die jeweilige Umrechnung obliegt den Prüfungsausschüssen. Abweichungen sind daher möglich.
- Übermittlung der EU Survey online (hierzu erfolgt eine Aufforderung per E-Mail)
Folgende Unterlagen sind im International Office der HoMe einzureichen:
- Confirmation of Stay (bestätigt durch die Gasthochschule)
- Transcript of Records
- ein Erfahrungsbericht oder ein Poster (70 x 100) zum Auslandsaufenthalt (digital)
Finanzielle Unterstützung
Im Projekt 2024:
Ländergruppe 1: | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600 €/Monat |
Ländergruppe 2: | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 €/Monat |
Ländergruppe 3: | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Studierende, die mit emmissionsarmen Verkehrsmitteln an- bzw. abreisen, können bis zu sechs zusätzliche Reisetage als Aufenthaltskosten geltend machen.
Die Beantragung dieser Reisetage erfolgt über die Ehrenwörtliche Erklärung.
Aufenthaltskosten:
Mobilitätsdauer 5 - 14 Tage: | 79 €/Tag |
Mobilitätsdauer 15 - 30 Tage: | 56 €/Tag |
Reisekosten (gemäß Entfernungsrechner) im Projekt 2024:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 bis 99 km | 28 € | 56 € |
100 bis 499 km | 211 € | 285 € |
500 bis 1999 km | 309 € | 417 € |
2000 bis 2999 km | 395 € | 535 € |
3000 bis 3999 km | 580 € | 785 € |
4000 bis 7999 km | 1.188 € | 1.188 € |
8000 km oder mehr | 1.735 € | 1.735 € |
Folgende Personen erhalten eine Inklusionsförderung (fewer opportunities):
- Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist
- Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von 450 € bis 850 € nachgehen, die während des Auslandsaufenthaltes nicht weitergeführt werden kann. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Semesteraufenthalte: 250 €/Monat | short term Mobilität (z. B. BIPs): Mobilitätsdauer 5 - 14 Tage: einmal 100 € |
Für das Social Top-Up ist die Ehrenwörtliche Erklärung zu Social Top-Ups einzureichen.
Das Social Top-Up wird bei Vorhandensein mehrerer Zielgruppenmerkmale nur für ein Merkmal ausgezahlt. Das Social Top-Up ist kombinierbar mit dem Top-Up für "Green Travel".
Hinweise
- fristgerechter Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen
- akademische Leistungen
- sprachliche Qualifikation
- wiederholte Förderung
- Anzahl der Studiensemester (Regelstudienzeit)
Vorteile
| Nachteile
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Für die umweltfreundliche Anreise können bis zu sechs zusätzliche Reisetage beantragt werden, siehe "Finanzielle Unterstützung".
Zugreise durch Europa
Je nach gewählter Hochschule ist die Anreise ohne Flugzeug sehr einfach zu gestalten. Websites wie «Erasmus by train» oder «Nachtzugkarte» helfen, die Reiseroute zu planen.
Interrail-Pass
Eine besondere Möglichkeit, Europa zu erkunden, bietet der Erasmus+ Interrail-Pass. Dieser ermöglicht, innerhalb von sechs Monaten an vier oder sechs beliebigen Tagen frei durch Europa zu reisen. Dies spart Geld und man kann die Vielfalt Europas in der Nähe der Gastuniversität erkunden. Mehr Infos sind zu finden in den Guidelines.
Green Erasmus Portal
Entdeck konkrete Informationen, wie vor, während und nach dem Erasmus-Aufenthalt nachhaltig gehandelt werden kann. Teste im Green Erasmus Quiz, wie der Alltag als Erasmus-Studierende/r umweltfreundlicher gestaltet werden kann.
Inspiration Nachhaltigkeit
Was kann man im Erasmussemester für mehr Nachhaltigkeit tun? Diese Frage beantworten Studierende auf dem Blog von «studieren weltweit».
Viel Erfolg und Freude bei der Planung des Auslandsaufenthaltes! Eigene Anregungen zum klimaschonenden Auslandssemester gern an uns per E-Mail oder persönlich im International Office.
Wichtige Informationen, z. B. zur Weitergabe persönlicher Daten, Finanzierung, Urlaubssemester/Rückmeldung uvm. sind in unseren Hinweisen und FAQ zusammengefasst.
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehören im EU-Programm Erasmus+ zu den leitenden Zielen. Erasmus+ Teilnehmer erhalten eine Online-Sprachunterstützung. Sprachtests und Sprachkurse werden sukzessiv für alle 24 Sprachen der Europäischen Union verfügbar sein. Gestartet wird mit Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.
Die Sprachenförderung online (Online Language Support, OLS) umfasst einen Sprachtest in der Arbeitssprache der Mobilität, welcher vor Beginn der Mobilität verpflichtend ist.
Für die Nutzung des Online Language Support steht eine Kurzanleitung für Erasmus+ Geförderte zur Verfügung.
Ihre Rechte und Pflichten als Mobilitätsteilnehmende sind in der Erasmus+ Charta für Studierende nachzulesen.
Neue Perspektiven, neue Horizonte - die Inhalte der Programmgeneration 2021-2027 als Übersicht in der Erasmus+ Factsheet
Inklusion und Vielfalt - Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte in Erasmus+
Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung (ECHE) für die Hochschule Merseburg
Nach erfolgreicher Antragstellung erhielt die Hochschule Merseburg im März 2021 ihre Erasmus+ Charta von der Europäischen Kommission, welche zur Teilnahme am Erasmus+ Programm berechtigt.
Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik der Hochschule Merseburg