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Anrechnung außerhochschulisch erworbener Vorleistungen und beruflicher Kompetenzen
im Studiengang: Betriebswirtschaft in berufsbegleitender Form (B.A.)
Lassen Sie sich Ihre im Vorfeld erbrachten Leistungen auf den Studiengang Betriebswirtschaft in berufsbegleitender Form (B.A.) anrechnen! Dabei gibt es sowohl individuelle bzw. pauschale Anrechnungsmöglichkeiten.
Pauschale Anrechnung
Leistungen aus Fort- und Weiterbildungsqualifikationen können z. Teil pauschal - d. h. in der Regel ohne Einzelfallprüfung - angerechnet werden. Dies sind:
- gepr. BetriebswirtIn (IHK)
- gepr. WirtschaftsfachwirtIn (IHK)
Bei erfolgreichem Abschluss der o. g. beruflichen Aufstiegsqualifikationen auf Bachelorniveau (siehe Grafik) können Sie sich bis zu 9 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft pauschal anrechnen lassen. Auch eine Anrechnung mehrerer Fort- und Weiterbildungen ist möglich. Eine Information dazu, welche Module das konkret betrifft, finden Sie in der Übersicht zu den pauschal anrechenbaren Leistungen. Sofern eine von Ihnen absolvierte Fort- oder Weiterbildung hier nicht gelistet ist, besteht die Möglichkeit einer individuellen Prüfung der Anrechnung. Nutzen Sie also die Chance und lassen auch alle anderen Aus- und Fortbildungsabschlüsse der IHK, wie z. B. den gepr. HandelsfachwirtIn (IHK) individuell durch uns prüfen!
Individuelle Anrechnung
Inwieweit Ihre sonstigen Vorleistungen, Qualifikationen und Berufserfahrungen auf den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft B.A. angerechnet werden können, wird durch eine individuelle Prüfung entschieden.
Wir informieren Sie gern!
Wir teilen Ihnen gern mit, wie die Anrechnung Ihrer Leistungen vor Studienstart funktioniert und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt.
Ihre Fragen zur Anrechnung beantwortet Ihnen gern
Übersicht pauschal anrechenbarer Leistungen
- PDFPauschal anrechenbare Leistungenpdf | 106 KB
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anrechnung
- PDFFAQpdf | 134 KB