Studium und Familie

Herzlich willkommen, liebe Student*innen!

Ein Studium bringt viele neue Herausforderungen mit sich, von Zeitmanagement und hohen inhaltlichen Ansprüchen hin zu einem neuen sozialen Umfeld. Kommen daneben noch Familienaufgaben hinzu, ist es gar nicht so leicht, alles in Einklang zu bringen.

Neben dem Studieren mit Kind(ern), kann auch die Pflege von nahestehenden Menschen für Student*innen eine Mehrbelastung darstellen.

Um Sie in diesen Situationen zu unterstützen, haben wir im Folgenden wichtige Informationen und Dokumente gesammelt.

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gern  - telefonisch, per E-Mail, Online-Konferenz oder vor Ort - an mich wenden. Die Gespräche finden vertraulich statt.

 

 

Kontaktperson
Katja Labow
Koordinatorin Familiengerechte Hochschule l Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Raum: RZ/32
Telefon: +49 3461 46-2845

Inhalt

Studium und Pflege

Mit den vielfältigen Zugangswegen zum Studium diversifiziert sich auch die Gruppe der Student*innen. Zudem haben die demographischen Veränderungen zur Folge, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt und in Zukunft geben wird. So rückt das Thema Pflege zunehmend ins Blickfeld von Familien- sowie Studien- und Arbeitsalltag.

Pflegebedarf kann plötzlich entstehen, aber auch stetig ansteigen, wenn sich die Situation der Betroffenen langsam verschlechtert. Damit Sie sich gut vorbereitet auf diese veränderte Lebensrealität einstellen können, möchten wir in den Links weiterführende Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote mit Ihnen teilen. Einen Pflegegrad für Betroffene zu beantragen, kann oft eine erste Entlastung bringen. Dieser legt die Schwere einer Beeinträchtigung fest und begründet damit einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsleistungen (z.B. Pflegegeld). Der Antrag kann bei der Pflegekasse gestellt werden, die in der Regel einen Gutachter beauftragen, den Pflegegrad zu überprüfen. Besteht ein Pflegegrad, kann es leichter sein, als pflegende Person anerkannt zu werden. Auch wenn es oft Überwindung kostet, ist es sinnvoll, frühzeitig Lehrkräfte in die eigene Situation einzuweihen, um ggf. einen Nachteilsausgleich, wie alternative Prüfungsleistungen, flexiblere Teilnahmemöglichkeiten oder ähnliches vereinbaren zu können.

Zwischen Pflegeaufgaben, Studium und anderen Verpflichtungen ist es außerdem wichtig, auch eigene Bedürfnisse nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Sozialberatung des Studierendenwerks kann Sie in allen Fragen rund um Studienorganisation und -finanzierung unterstützen. Fühlen Sie sich überlastet oder möchten gemeinsam nach neuen Möglichkeiten suchen, können Sie sich auch an die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks wenden.

 

Mutterschutz für Student*innen

In der Mutterschutzzeit - 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach Geburt - besteht eine besondere Schutzzeit, die alle Arbeitgeber*innen und Bildungsinstitutionen gegenüber ihren Schüler*innen, Auszubildenden und Student*innen und Beschäftigten gewähren müssen.

Diese in dem Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen gelten für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt – unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht (vgl. Mutterschutzgesetz 2018). Sie können also auch von trans*-Männern, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen geltend gemacht werden.

Damit alle Rechte in der Mutterschutzzeit in Anspruch genommen werden können, ist eine Mitteilung über die Schwangerschaft notwendig. Diese Mitteilung ist nicht an eine konkreten Zeitpunkt gebunden, sondern kann jederzeit erfolgen.

Optionen für die Studienorganisation

Für die individuelle Studienorganisation bestehen verschiedene Optionen, die im Folgenden exemplarisch dargestellt werden:

  • Student*in: Mitteilung (s. Formulare) über bestehende Schwangerschaft und Mutterschutzzeiten beim Studierenden-Service-Point einreichen 
  • Studierenden-Service-Point: Aufforderung gegenüber Fachbereich/Betriebsärzt*innen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
  • verschiedene Verantwortliche: Prüfung und ggf. Festlegung von Maßnahmen sowie Kommunikation gegenüber der Student*in
     

Nachteilsausgleich

Student*innen mit vielfältigem und erhöhtem CARE-Aufwand - zu denen die Begleitung und Betreuung von Kindern und/oder die Pflege von kranken und/pflegebedüftigen Menschen oder andere Sorgearbeiten gehören - haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich in der Studien- und Prüfungsorganisation zu beantragen. In der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung ist dies unter § 15 Abs. 7 festgelegt (vgl. Amtliche Bekanntmachung der Hochschule Merseburg 2022):

Macht ein*e Student*in glaubhaft, dass es aufgrund einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, die längerfristig ist und die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten liegt, nicht möglich ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit der studierenden Person und den Prüfer*innen Maßnahmen festlegen, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Frist oder Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können.

Vergleichbare Beeinträchtigungen liegen unter anderem bei schwangeren oder alleinerziehenden Student*innen vor.

Den Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/

 

Kontaktperson
Katja Labow
Koordinatorin Familiengerechte Hochschule l Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Raum: RZ/32
Telefon: +49 3461 46-2845

Urlaubssemester

Student*innen können aufgrund von CARE-Aufgaben (u.a. Begleitung/Betreuung von Kindern, Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen) Urlaubssemester beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung im Folgesemester ist im Rückmeldezeitraum zum kommenden Semester, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Semesters zu stellen.

Das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen ist prinzipiell für alle Student*innen während des Urlaubssemesters gestattet. Aufgrund verschiedener Regularien in den jeweiligen Fachbereichen ist eine vorherige Absprache empfehlenswert.

Den Antrag für das Urlaubssemester finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/

 

 

 

 

Teilzeitstudium

In einem Teilzeitstudium werden die gleichen Module wie im Vollzeitstudium absolviert, allerdings über einen längeren Zeitraum gestreckt. Da - in der Regel - nur die Hälfte der im Semester erforderlichen Studienleistungen erbracht werden müssen, verlängert sich die Regelstudienzeit. Dies kann eine finanzielle und zeitliche Entlastung bringen. Allerdings sollte bedacht werden, dass im Teilzeitstudium (aktuell) grundsätzlich kein Bafög-Anspruch besteht, Wohngeld und Hartz IV können gegebenenfalls aber beantragt werden. Auch auf andere Leistungen wie Kindergeld, Krankenversicherung, Steuern etc. kann sich ein Teilzeitstudium auswirken, dies sollte vorab mit den zuständigen Stellen geklärt werden. Bei Fragen zur Studienfinanzierung können Sie sich grundsätzlich auch an das Studierendenwerk Halle wenden.

Grundsätzlich sollen in Sachsen-Anhalt die Studiengänge so organisiert sein, dass ein Teilzeitstudium ermöglicht wird. Dieses wird semesterweise oder für ein Studienjahr beantragt. (Quelle: Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, §13, 2021) Die entsprechenden Regularien werden aktuell an der Hochschule Merseburg erarbeitet, sie sind aber noch nicht verabschiedet. Sobald dies umgesetzt ist, können Sie Ihren Antrag im Dezernat für Akademische Angelegenheiten einreichen. Ein entsprechendes Formular wird dann zum Download bereitgestellt. Der Antrag muss vor Semesterbeginn, für das Sommersemester spätestens bis zum 15.01. des Jahres und für das Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres gestellt werden.

Diesen Antrag finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/

 

Studienfinanzierung mit Kind

Damit das Studium auch mit Kind ohne finanzielle Sorgen fortgesetzt werden kann, ist es klug, sich frühzeitig über Finanzierungsmöglichkeiten Gedanken zu machen. Neben Ansprüchen, die allen Eltern zustehen, gibt es dabei auch speziell auf Student*innen ausgelegte Möglichkeiten.

Grundsätzlich haben alle Eltern, deren Kinder in Deutschland bei ihnen wohnhaft sind Anspruch auf Kindergeld (monatlich 164€). Für Eltern, die nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, besteht zusätzlich die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen, um fehlendes Einkommen auszugleichen, dies gilt auch für Student*innen. Die Höhe und Dauer der Leistungen hängt vom gewählten Modell und der persönlichen Lebenssituation ab. Wenn es einem Elternteil aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht möglich ist, ein Kind zu betreuen, kann der andere Elternteil Elterngeld beziehen, wie ein alleinerziehender Elternteil. Reicht das eigene Einkommen zwar für den eigenen Bedarf, nicht aber für den Unterhalt des Kindes, kann ein Kinderzuschlag (bis 185€) beantragt werden.

Besteht ein Anspruch auf Bafög, kann ein Kinderbetreuungszuschlag von monatlich bis zu 130€ pro Kind beantragt werden, zudem ist eine Verlängerung des Förderungszeitraums ggf. möglich. Eine Möglichkeit der Finanzierung, die nicht zurückgezahlt werden muss, ist ein Stipendium. Es gibt dabei Programme, die sich speziell an Student*innen mit Kind richten oder Familienaufgaben als Faktor für die Auswahl berücksichtigen. Bei vielen Stipendien gibt es darüber hinaus einen Zuschlag für familienbezogene Ausgaben. Alleinerziehende Eltern oder junge Familien im Studium können zudem bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ eine einmalige Hilfe von bis zu 690€ beantragen. Die Zusage ist abhängig von der persönlichen Situation.

Weiterführende Informationen zur Studienfinanzierung mit Kind finden Sie in dem Dokument „FAQs – Studium mit Kind-Fragen“.

 

Beratungsangebote

Für die individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Familie, Studium, Beruf und Karriere stehen Ihnen neben der Koordinatorin für die familiengerechte Hochschule folgende Ansprechpersonen sehr gern zur Verfügung.

Die Studienberaterin bietet generelle, fachübergreifende Informationen und Beratung u.a. zu allgemeinen und spezielle Anforderungen eines Studiums sowie Umgang mit studienbedingten (individuellen) Schwierigkeiten an. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Die Studienfachberater*innen informieren und beraten zu Studienablauf, Studienaufbau, Inhalten sowie Berufsperspektiven. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.

Die Student*innen des StuRa informieren und beraten vorrangig zu fachlichen Fragen, organiseren Begleitkurse und engagieren sich in der Hochschulpolitik. Ausfürhliche Informationen finden Sie hier.

Die zentrale und dezentralen Gleichstellungsbeauftragte(n) informieren und beraten zu allen Thema rund um Chancengerechtigkeit -  geschlechterbezogen und intersektional/divers betrachtet. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Besuchen Sie auch gern die Webseiten zum Thema Chancengerechtigkeit unter: www.hs-merseburg.de/chancengerechtigkeit

 

Die Mitarbeiter*innen des Karriereservice informieren und beraten zu allen Thema rund um den Berufeinstieg, Karriereperspektiven sowie Weiterbildungsangeboten. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

Individuelle Beratung

Angebote des Studierendenwerkes

Das Studierendenwerk Halle bietet zahlreicche Information-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu verbesserten Vereinbarkeit von Famlie und Studium an, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerkes Halle.

Bei der Geburt des eigenen Kindes kann das Studierendenwerk 100 € Begrüßungsgeld zahlen. Dafür müssen Sie lediglich Student*in unserer Hochschule sein und die Geburtsurkunde, Immatrikulationsbescheinigung sowie den Antrag an das Studierendenwerk schicken. Die Vergabe erfolgt dann im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.

Das Studierendenwerk schenkt Ihnen als Student*in unserer Hochschule auf Antrag kostenfreies Mittagessen für das Kind/die Kinder in der Mensa. Dieses Angebot gilt jeweils für ein Semester und kann bis zum Schuleintritt des Kindes/der Kinder geltend gemacht werden. Dazu schicken Sie den Antrag, eine Kopie Ihrer Immabescheinigung und der Abstammungsurkunde Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder ans Studierendenwerk. Sie bekommen dann einen Kindertellerausweis zugeschickt. Damit können Sie ganz regulär in Kombination mit Ihrer Student*innen-Karte in unserer Mensa zusätzlich zu Ihrer Mahlzeit einen kostenfreien Mittagsteller für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.

Das Studierendenwerk bietet für Schwangere bzw. Personen mit Kindern gern zu folgenden Themen Beratungen an: Finanzierung, Studienorganisation, Krankenkasse, Vaterschaftsanerkennung und Kinderbetreuung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.

Das Studierendenwerk ist Träger der Kita CampusKids, eine Regel-Kita für Student*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule sowie Familien im Einzugsgebiet. Weitere Informationen unter: Kita CampusKids

Das Studierendenwerk bietet eine Kurzzeitbetreuung - max. 10 Stunden pro Woche - begleitet durch Student*innen an. Für Student*innen und ihre Kinder kostet dieses Angebot 2€ pro Stunde, für Beschäftigte 5€ pro Stunde. Weitere Informationen und Bedarfsanmeldungen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks: Kurzzeitbetreuung

 

 

 

Studierendenwerk Halle

 

 

 

Austauschstudent*innen mit Kind(ern)

Auslandsstudium mit Kind(ern)

Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums ist für viele Student*innen interessant. Auch Student*innen mit Kind können diesen Wunsch verspüren, oft wird er aber von Zweifeln begleitet. Um es gleich vorwegzunehmen: Natürlich ist der Auslandsaufenthalt mit einem Kind mit mehr Planungsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden, aber mit der richtigen Unterstützung steht dennoch nichts im Weg. Neben der Bewerbung um einen Studienplatz müssen Betreuungsmöglichkeiten oder ein Schulplatz für das Kind, sowie eine Wohnung für zwei bzw. die ganze Familie gefunden werden. Bei der Organisation kann das International Office der Heimathochschule oder der Gasthochschule helfen.

Ein großer Punkt bei der Vorbereitung des Auslandsstudiums oder -praktikums ist die Finanzierung. Besteht im Inland ein Bafög-Anspruch, kann dieser auch für das Auslandsstudium gestellt werden– meist sind die Fördersummen aufgrund der finanziellen Mehrbelastung sogar höher angesetzt. Allerdings muss das Ausland-Bafög aufgrund der langen Wartezeiten frühzeitig beantragt werden, idealerweise mindestens 6 Monate im Voraus. Student*innen die einen Auslandsaufenthalt mit Kind planen und Anspruch auf eine Erasmus+ Förderung haben, können zudem eine zusätzliche Pauschale über ihre Hochschule beantragen. Zudem gibt es spezielle Stipendien, die Student*innenn mit Kind einen Auslandsaufenthalt ermöglichen sollen.

 

Internationale Gaststudent*innen

Sind Sie selbst als Gaststudent*in mit Kind an der Hochschule Merseburg, können Sie sich ebenfalls an das International Office wenden, um Beratung und Unterstützung zu bekommen. Ebenfalls können Sie die Betreuungsangebote des Studierendenwerks nutzen (siehe Angebote des Studierendenwerks).

 

Downloads und Links

Zielgruppeneinstieg und weiterführende Themen

Nach oben