Wir unterstützen Sie!
Hier finden Sie alle Ansprechpersonen unserer Interessenvertretungen – die Räte und Beauftragten unserer Hochschule kümmern sich um fast jeden Belang.
Behindertenbeauftragter
Die Hochschule Merseburg setzt sich aktiv dafür ein, dass Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ihr Studium gleichberechtigt und selbstbestimmt gestalten und absolvieren können. Im Sinne des Hochschulgesetzes von Sachsen-Anhalt wird daher dafür Sorge getragen, dass behinderte und chronisch kranke Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und alle Angebote der Hochschule in Anspruch nehmen können.
Datenschutzbeauftragte
Die betriebliche Datenschutzbeauftrage ist Ansprechpartnerin für alle Angehörigen der Hochschule Merseburg im Zusammenhang mit Problemen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Vor der Nutzung jeglicher automatisierter Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat der / die betreffende Verantwortliche unaufgefordert die gesetzlich vorgeschriebene Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragte zu veranlassen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines automatisierten Verfahrens ist weiterhin die Dokumentation des Verfahrens im Verfahrensverzeichnis der Hochschule Merseburg.
Die rechtliche Grundlage für seine Tätigkeit ist das Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSG-LSA).
Fachbereichsrat
Zu den Aufgabenfeldern eines Fachbereichs gehören die Organisation von Studiengängen sowie die Abnahme von Prüfungen, die Mitwirkung bei der Zulassung und Studienberatung, die Organisation der wissenschaftlichen Forschung, die Förderung des Nachwuchses und die Mitwirkung bei der Berufung von Hochschullehrenden. Außerdem sind die Fachbereiche für einen ordnungsgemäßen Lehr- und Prüfungsbetrieb sowie die Verwaltung von Personal- und Sachmitteln zuständig.
Den Fachbereichsräten gehören gewählte Mitglieder aller Hochschulgruppen an, darunter auch studentische Vertretungen.
Fachschaftsrat
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, insofern sie die Gleichstellung der Geschlechter, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den Schutz vor sexueller und sexualisierter Diskriminierung und Gewalt betreffen.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
- Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter und Vermeidung von Nachteilen
- Mitwirkung bei Personalmaßnahmen, u.a. Vorstellungsgespräche und Berufungsverfahren
- Individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Verweisberatung
Weitere Informationen zum Thema Chancengerechtigkeit und den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf der Seite Chancengerechtigkeit
- PDFGleichstellungskonzeptpdf | 747 KB
- PDF
- PDFFrauenförderplanpdf | 92 KB
- PDF
Ansprechpersonen
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die zentrale und/oder dezentralen Gleichstellungsbeauftragten wenden:
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Kontaktdaten finden Sie unter:
Ombudsstelle
Die Ombudsstelle an der Hochschule Merseburg dient der Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis und der Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie wird demnächst in einer entsprechenden Satzung der Hochschule Merseburg festgelegt und orientiert sich an den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgestellten Leitlinien.
Unter Aspekte guter wissenschaftlicher Praxis bzw. wissenschaftlichen Fehlverhaltens fallen u.a. Fragen zu
- Autorenschaft
- Umgang mit Daten und Probleme der Datenmanipulation
- Datensicherheit
- Plagiaten
- Forschungsbehinderung
- mangelnder Nachwuchsförderung bzw. ungenügender Betreuung
- Befangenheit bei Begutachtungen
- sowie andere Anfragen und Beschwerden
Alle Angehörigen der Hochschule ebenso wie externe Personen finden in der Ombudsstelle der Hochschule Merseburg für ihre Fragen, Beobachtungen oder Beschwerden in Bezug auf gute wissenschaftliche Praxis eine Ansprechpartner.
Ihre Ombudspersonen an der Hochschule Merseburg sind Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp und Prof. Dr. Eckhard Liebscher.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an den überregionalen „Ombudsman für die Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu wenden.
- PDFLeitlinien wissenschaftlichen Arbeitenspdf | 69 KB
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Satzung der Hochschule Merseburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (in Vorbereitung)
- Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG
- Kommentierung dieser Leitlinien
- DFG Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis
- Ombudsman für die Wissenschaft
- Weitere Links zum Ombudswesen
Interne Meldestelle laut Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG regelt (gemäß § 1 HinSchG) den Schutz:
- hinweisgebender Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen,
- von Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind sowie
- sonstiger Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Hochschulbeschäftigte (ausdrücklich auch Beamtinnen und Beamte) können sich an die interne Meldestelle wenden, um Verstöße gemäß § 2 HinSchG mitzuteilen oder offen zu legen. Die interne Meldestelle führt das Verfahren zur Prüfung der Meldungen und ergreift Folgemaßnahmen (gemäß § 13 Abs. 1, § 17 und 18 HinSchG).
Alternativ können Sie sich an die externe Meldestelle des Bundes wenden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Beschäftigten und Studierenden, die sich oder andere ungerecht, unfair, respektlos oder diskriminiert behandelt sehen, steht zudem die Vertrauensstelle der Hochschule Merseburg offen: https://www.hs-merseburg.de/vertrauen.
Sie erreichen die Interne Meldestelle über folgende Kanäle:
Personalrat
Der Personalrat der Hochschule Merseburg ist die Vertretung aller Hochschulbeschäftigten. Er regelt und überwacht die Einhaltung vom Arbeitnehmerrechten und Dienstvereinbarungen, nimmt Anregungen sowie Beschwerden entgegen und organisiert die Personalversammlung.
Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Personalrats ist das Landes-Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA).
Kontakt
individuell nach Absprache
Büro HG/F/4/10
Tel. +49 3461 46-2358
Fax +49 3461 46-2359
E-Mail: personalrat@hs-merseburg.de
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Das Aufgabengebiet umfasst die Begleitung im Bewerbungsverfahren, bei Vorstellungsgesprächen bis hin zur Planung und Organisation der Arbeitsbedingungen sowie bei der Ausführung notwendiger behindertengerechter technischer und baulicher Maßnahmen.
Die Vertrauensperson arbeitet ehrenamtlich und unterstützt die Beschäftigten auch bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, der jeweiligen Einstufung des Grades der Behinderung sowie beim Antragsverfahren auf Gleichstellung.
Partner*innen der Schwerbehindertenvertretung sind das Integrationsamt, das Arbeitsamt, das Landesverwaltungsamt / Schwerbehindertenrecht und andere Reha-Träger.
Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Personalrates, der Arbeitsgruppe Campussanierung und dem Arbeitsschutzausschuss beratend teilnehmen und Vorschläge in allen Angelegenheiten einbringen, welche die Behinderten an der Hochschule unmittelbar berühren.
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Stellvertretung
Wahlergebnisse der SBV
- PDFVertrauensperson und Mitgliederpdf | 30 KB
Studierendenrat - StuRa
Vertrauensstelle
Als Hochschule Merseburg legen wir großen Wert auf Gleichberechtigung, Fairness, partnerschaftliches Verhalten und wertschätzende Kommunikation nach innen und außen. Studierende, Mitarbeitende und auch Gäste sollen sich fair und gerecht behandelt und gegenseitig respektiert wissen.
Dieser Anspruch soll, aber kann nicht immer gelingen. Für diese Fälle gibt es uns als Vertrauensstelle der Hochschule: Falls Sie sich oder andere ungerecht, unfair, respektlos oder diskriminiert behandelt sehen (oder unsicher sein, ob dies evtl. der Fall sein könnte), wenden Sie sich bitte an uns. Dort werden wir uns Ihr Anliegen zunächst anhören und Sie anschließend dabei beraten, ob und was Sie weiterhin unternehmen können und wollen. Dies kann z.B. ein Gespräch mit denjenigen sein, von denen Sie sich schlecht behandelt sehen, kann u.U. die Einbeziehung von weiteren Beteiligten (z.B. Vorgesetzten) oder Dritten (z.B. Anwälten oder Polizei) sein oder aber die Einleitung eines „förmlichen Beschwerdeverfahrens“ innerhalb der Hochschule.
Die Vertrauensstelle wurde im Sommer 2021 neu eingerichtet. Die Grundlage für die Arbeit der Vertrauensstelle ist die „Ordnung zum respektvollen und fairen Umgang und zum Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung an der Hochschule Merseburg“ (Amtl. Bekanntmachungen 23/2021)
Sie können uns über vertrauensstelle@hs-merseburg.de erreichen.
Im Rahmen des jährlichen Berichts der Gleichstellungsbeauftragten an den Senat werden wir auch über unsere Arbeit berichten. Gerne sind wir bereit, Anregungen und Hinweise aufzunehmen, die unsere Arbeit verbessern können.
Kontaktformular für anonyme Anfragen
Erreichbar über:
Die VertreterInnen der Vertrauensstelle:
FAQ zur Vertrauensstelle der Hochschule Merseburg
FAQ zur Vertrauensstelle
Studierende, Mitarbeitende und Gäste der Hochschule Merseburg können sich bei Problemen und Konflikten im Hochschulkontext an uns wenden. Am besten und einfachsten geschieht dies über eine E-Mail an vertrauensstelle@hs-merseburg.de. Diese kann ausschließlich von uns als den Teammitgliedern der Vertrauensstelle gelesen werden.
Wir als VertreterInnen der Vertrauensstelle stehen wir Ihnen bei einer großen Bandbreite von Problemen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Zu den möglichen Anlässen könnten z.B. gehören:
- Sie werden belästigt, gemobbt oder bedroht,
- fühlen sich diskriminiert und benachteiligt,
- Sie haben einen Konflikt mit anderen Hochschulangehörigen, den Sie aktuell nicht alleine lösen können und für den Sie sich Unterstützung wünschen,
- Sie sehen strukturelle Mängel an unserer Hochschule, die der Gleichbehandlung, Fairness und gegenseitigem Respekt entgegenstehen,
In allen diesen Situationen sind Sie bei uns richtig, mit all diesen und ähnlichen (vielleicht auch ganz anderen) Anliegen dürfen Sie sich an uns wenden.
Manchmal ist es nicht einfach, die Situation die einen gerade belastet, in Worte zu fassen. Vielleicht fragen Sie sich „Ist das schon Diskriminierung?“, „Ist das schon Belästigung?“ oder „Ist mein Problem schlimm / schwierig / wichtig genug, um mich an die Vertrauensstellen zu wenden?“ „Bin ich (oder sind andere) in Gefahr?“
Bitte zögern Sie auch in diesen Fällen nicht, auf uns zuzugehen und uns anzusprechen.
Nachdem Sie uns durch Ansprache oder per E-Mail kontaktiert haben, werden wir mit Ihnen baldmöglichst ein Gespräch vereinbaren. Hierzu können Sie auch gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
In diesem Gespräch lassen wir uns von Ihnen erzählen und hören Ihnen zu, fragen eventuell auch nach. Anschließend werden wir mit Ihnen darüber sprechen, welche Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen bestehen – und Sie fragen, was Sie wünschen: Sie haben es in der Hand.
- Wenn Sie einfach nur erzählen wollen und nichts darüber hinaus wünschen, werden wir dies respektieren. Dann bleibt es bei diesem Gespräch.
- Wenn Sie sich selbst für Ihre Interessen einsetzen wollen, werden wir Sie dabei unterstützen – und dazu beraten, wie Sie das bestmöglich gestalten können.
- Wenn Sie uns bitten, mit anderen Kontakt aufzunehmen und vielleicht auch Gespräche zu vermitteln und zu moderieren, werden wir uns darum bemühen.
- Wenn Sie für grundsätzliche oder strukturelle Änderungen innerhalb der Hochschule einsetzen, können wir Sie an die zuständigen Stellen vermitteln.
- Wenn Sie sich an die Polizei wenden wollen, werden wir Sie dabei unterstützen und Sie begleiten.
Sie können auch ein „förmliches Beschwerdeverfahren“ einleiten. Dann geben wir die Informationen an die Hochschulleitung weiter, die dann selbständig und in eigener Verantwortung weiter tätig wird (zum Beispiel Nachforschungen anstellen, arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen ziehen oder die Justiz einschalten etc.) Näheres Beschreibt der § 6 der „Ordnung zum respektvollen und fairen Umgang und zum Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung an der Hochschule Merseburg“, (Amtl. Bekanntmachungen 23/2021).
Zu all dem werden wir Sie immer so beraten, dass Sie selbst entscheiden, wie es weitergehen soll.
Ja, Ihre Informationen sind bei den Mitarbeitenden innerhalb der Vertrauensstelle sicher. Diese beraten sich untereinander und stimmen sich ab – vor allem auch darüber, wie Sie als Ratsuchende bestmöglich beraten werden können.
Mitunter kann es sinnvoll sein, Dritte (Gleichstellungsbeauftragte, Hochschulleitung, Polizei) zur Klärung der Situation einzubeziehen. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie damit einverstanden sind.
Sofern wir erfahren, dass die Sicherheit von Hochschulangehörigen oder Gästen akut bedroht ist, behalten wir uns vor, die Hochschulleitung oder die Polizei zu informieren.
Ja, Sie können sich auch gerne aussuchen, wem von uns Sie Ihr Anliegen schildern. Wir werden uns aber in jedem Fall im Team der Vertrauensstelle immer miteinander austauschen und absprechen, um Sie bestmöglich beraten zu können.
Nur dann, wenn einer von uns Vertrauensleuten betroffen sein sollte, wenden Sie sich bitte direkt an eines der anderen Teammitglieder (oder an die Hochschulleitung). Diese werden dann Ihr Anliegen unter Ausschluss der betroffenen Person beraten.
Ja, Sie können uns auch anonyme Mitteilungen, z.B. per nebenstehendem Formular oder per (Haus-) Post zukommen lassen. Bedenken Sie bitte, dass wir dann bei Bedarf nicht bei Ihnen nachfragen können und auch keine Möglichkeit haben, Sie über das, was weiter passiert, zu informieren. Evtl. können Sie überlegen, ob Sie über eine Dritte Person mit uns Kontakt aufnehmen, so dass Sie uns gegenüber anonym bleiben.