Seit vielen Jahren schon besuchen Studierende unseres Fachbereichs im Rahmen einer Exkursion das Bundesarbeitsgereicht in Erfurt. Dank Prof. Gerlind Marx bestehen enge Kontakte zum Bundesarbeitsgericht und gemeinsam mit dem pensionierten Bundesrichter, Prof. Linsenmaier, ermöglicht sie Studierenden im „Schwerpunkt Arbeitsrecht“ reale Fälle aus der Berufspraxis zu diskutieren und bewerten zu lernen.
An der Exkursion am 23. November 2023 nahmen Studierende des „Studienschwerpunktes Arbeitsrecht“ und der Masterveranstaltung „Compliance-Arbeitsrecht“ teil. Da die Anwendung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes Inhalt der Lehrveranstaltungen bei Frau Prof. Marx ist, erfuhren die Studierenden bei der Exkursion die praktische Relevanz des Gesetzes, denn verhandelt wurden an diesem Tag 2 spannende Rechtsstreite zum AGG: Streitpunkt in der ersten Verhandlung, war die Frage, ob bei einer Stellenausschreibung „Dipl. Verwaltungswirt*in“ alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen sind oder ob, wie im Fall der klagenden Person, zweigeschlechtliche Personen – trotz Gendersternchen - ausgegrenzt bzw. diskriminiert werden. Weiterer Streitpunkt in beiden Verfahren war die Frage, ob es während des Bewerbungsprozesses Verfahrensfehler aufgrund von Schwerbehinderung gegeben habe, die das Einklagen von Schmerzensgeld rechtfertigt.
Da die Urteile erst am Nachmittag erwartet wurden, lud die Vorsitzende Richterin des 7. Senats, Frau Kristina Schmidt zu einer Gesprächsrunde ein. Die Studierenden interessierten sich für Urteile aus der Vergangenheit ebenso wie für Arbeitsabläufe und dem Risiko von Rechtsbeugung. Nach Glühwein, Erfurter Dom und Thüringer Bratwurst ging es zurück an die Hochschule. Gespannt erwartete man bei der Rückfahrt auf die Entscheidungsverkündung durch das BAG. In beiden Fällen wurde eine Diskriminierung verneint. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird diese ausführlich im Seminar besprochen werden.