Auch in diesem Jahr vergibt die Hochschule Merseburg die aus Landesmitteln geförderten Graduiertenstipendien. Bis zum 28.02.2019 haben Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler – vorbehaltlich der Mittelbewilligung – die Möglichkeit, Anträge hierfür im Prorektorat für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung einzureichen. Die Antragsvorlagen sowie die aktuellen gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Anträge auf die Gewährung von Landesgraduiertenstipendien sind von den Bewerber*innen in der Senatskommission für Forschung und Wissenstransfer (KFW) vorzustellen. Eine gesonderte Einladung erfolgt nach Eingang und Prüfung der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig vorliegende Anträge bearbeitet werden können. Bedingt durch die zeitliche Taktung ist ein Nachreichen von Unterlagen nicht möglich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.