Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen

22.06.2016, @ HoMe

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich die Berücksichtigung der psychischen Belastung bei der Gefährdungsbeurteilung. Hintergrund ist, dass sich die Arbeitswelt und die Formen der Belastung verändert haben. Heute sind es viel öfter als früher Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, häufige Unterbrechungen bei der Arbeit oder unklare Arbeitsaufträge, die die Beschäftigten belasten -wobei eine Arbeit gänzlich ohne psychische Belastung genauso wenig denkbar und wünschenswert ist wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung.

Um die Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz umzusetzen, wurde an der Hochschule Merseburg eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Kanzlers Dr. Ulrich Müller gegründet. Ihr gehören die Betriebsärztin Dr. Annekatrin Bergmann, die Fachkraft für Arbeitssicherheit Jürgen Spenner, Gleichstellungsbeauftragte Kathrin Stritzel, Schwerbehindertenbeauftragte Rita Lux, Datenschutzbeauftrater Thomas Noßke sowie eine Vertreterin Personalrates an.

Gemeinsam haben sie in der Arbeitsgruppe einen Fragebogen entwickelt, mit dessen Hilfe Gefährdungspotenziale durch psychische Belastungen an der Hochschule ermittelt werden soll. In einer ersten Befragungsrunde hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Dezernate die Möglichkeit, online den Fragebogen zu beantworten. Bis zum Ende des Jahres soll die Befragung bei allen Hochschulbeschäftigten durchgeführt werden. Kanzler Müller wünscht sich möglichst eine rege Teilnahme: „Die Umfrage ist anonym, die Ergebnisse werden nur für die Ermittlung der Gefährdung und die daraus abzuleitenden Maßnahmen verwendet. Wir wünschen uns natürlich, dass möglichst viele oder am besten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen, denn nur so können wir und ein Bild machen und die richtigen Maßnahmen beschreiben und Abhilfe in der Organisationsentwicklung ermöglichen, um die Beschäftigten vor Überlastung oder Erkrankungen zu schützen.“ so Müller.

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