Der Bachelorstudiengang BWL Berufsbegleitend hat vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erneut die Anerkennung als Bildungsveranstaltung bekommen.
Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Unter den Voraussetzungen, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegenstehen. Außerdem muss für die Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes vorliegen. Mit der der erneuten Anerkennung haben Studierende des Studiengangs BWL Berufsbegleitend die Möglichkeit, diese fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr bei Ihrem Arbeitgebern zu beantragen.