Durch die ab dem 16. Dezember bundesweit greifenden Maßnahmen ergeben sich auch Änderungen für den Hochschulbetrieb.
An der Hochschule Merseburg finden vom 16. Dezember bis zum 10. Januar keine Präsenzlehrveranstaltungen statt. Der Lehrbetrieb wird in dieser Zeit ausschließlich online stattfinden.
Bis zum 10. Januar bleibt auch die Bibliothek vollständig geschlossen. Prüfungsarbeiten mit Abgabefrist können fristwahrend an der Bücherrückgabebox (Blauer Kasten Geb. Hg/B – Westseite/außerhalb des Gebäudes) eingeworfen werden und sind nicht mehr im Studierendensekretariat abzugeben.
Aufgrund der ggf. bestehenden Doppelbelastung durch die Betreuung von Kindern oder Angehörigen, sollen zwischen Studierenden und Lehrenden individuelle Lösungen gefunden werden, um den Studieninhalt ausreichend zu vermitteln. Für Fragen zu konkreten Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Lehrenden und Fachbereiche.
Trotz aller Einschnitte und Unwägbarkeiten gibt es für Studierende eine gute Nachricht. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat einer Änderung des Hochschulgesetzes zugestimmt. Damit die Studierenden keine Nachteile aus den pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 haben, wird die Regelstudienzeit um ein Semester erhöht. Dadurch verlängert sich die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen.
Weitere Informationen zur Änderung des Hochschulgesetzes finden Sie hier.
Über eine Anpassung der Regelungen den Hochschulbetrieb nach dem 10. Januar 2021 betreffend informieren wir Sie rechtzeitig.