Gutachten bestätigt: Genderstern verwirklicht Verfassungsauftrag
Im Auftrag der Stadt Hannover fertigte Professorin Ulrike Lembke ein 123 Seiten umfassendes Gutachten dazu an, wie Gendern die Verfassung tatsächlich verwirklicht.
FEM POWER Sachsen-Anhalt hat dazu einen Post erstellt mit mehr Infos zur Wichtigkeit geschlechtergerechter Sprache und zu Inhalten des Gutachtens.
Mehr Infos und Hinweise dazu von der bukof:
im Dezember 2021 hat Prof.in Dr.in Ulrike Lembke (Humboldt Universität Berlin) im Auftrag der Stadt Hannover ein Rechtsgutachten zur Geschlechtergerechten Amtssprache erstellt. Die juristische Expertise gibt eine Einschätzung der Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung bei Verwendung des Gendersterns oder von geschlechtsumfassenden Formulierungen.
Prof.in Dr.in Lembke kommt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache inklusive des Gendersterns keinen (negativen) Einfluss auf Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln entfalten kann, sondern umgekehrt dessen Verfassungskonformität erhöht.
Das Gutachten ist wegweisend und sehr hilfreich – auch für die Arbeit von Gleichstellungsakteur*innen an Hochschulen.
Konservativ-rechte Stimmen, insbesondere auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen, greifen Prof.in Dr.in Ulrike Lembke massiv an. Sie versuchen die Autorin und die Inhalte ihres Gutachtens zu demontieren. Eine Verbreitung des Gutachtens und wertschätzende (öffentliche) Stimmen zu der Arbeit von Prof.in Dr.in Lembke sind deswegen insbesondere von gleichstellungs- und hochschulpolitischer Seite sehr willkommen. Teilt das Gutachten gerne auf Euren/Ihren öffentlichen und internen Kanälen.
Sie finden das Gutachten in voller Länge hier:
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse gibt es hier: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk/gutachten-genderstar-amtssprache_ergebnisse_lembke2021.pdf