Prof. Dr. Armin Willingmann, Wissenschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, hat zwei hochschulübergreifenden Zentren am 3. Juni während einer Festveranstaltung in Wernigerode das Promotionsrecht verliehen.
Somit kann die Hochschule Merseburg künftig neben Bachelor- und Masterabschlüssen auch den Doktorgrad vergeben. Dafür kooperieren die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) des Landes Sachsen-Anhalt noch enger und richten zwei hochschulübergreifende Promotionszentren ein:
- Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien
- Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften.
An den Hochschulen Merseburg, Anhalt und Harz können Absolvent*innen in Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien promovieren. Im Bereich Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften ist neben diesen drei HAW auch die Hochschule Magdeburg-Stendal dabei.
Bei der Verleihung des Promotionsrechtes unterstrich Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann, dass "neben der Grundlagenforschung auch die angewandte Wissenschaft existenziell für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist. Die hochschulübergreifenden Promotionszentren geben nun auch den kleineren HAW die Möglichkeit, ihre Absolventinnen und Absolventen zum Doktorgrad zu führen. Die Kooperation besonders forschungsstarker Professorinnen und Professoren stärkt die Qualität der Promotionen und kann auch in anderen Bereichen zu engerer Vernetzung beitragen und dadurch die Hochschullandschaft voranbringen."
Der Rektor der Hochschule Merseburg, Prof. Dr. Jörg Kirbs, hob hervor: „Die Verleihung des Promotionsrechts ist ein Beleg für die Forschungsstärke der Hochschule Merseburg, die jetzt für die forschungsstarken Fachrichtungen an allen drei Fachbereichen der Hochschule die Möglichkeit hat, eigenständig den Doktortitel zu vergeben. Die Gründung von hochschulübergreifenden Promotionszentren verstärkt nicht nur die Zusammenarbeit der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt, sondern gibt zusätzlich auch einen Schub für die gemeinsame exzellente Forschung sowie für den Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen und Einrichtungen der jeweiligen Region.“
Hintergrund:
Mit der Möglichkeit, das Promotionsrecht auch an HAW verleihen zu können, reagiert das Wissenschaftsministerium auf eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend abgezeichnet hatte: Die forschungsstarken Bereiche der HAW in Sachsen-Anhalt wie auch ihre an einer Promotion interessierten und geeigneten Absolventen sollen eigene Wege der Nachwuchsförderung gehen, um im Wettbewerb um Fachkräfte wie auch um die Qualifikation des eigenen Nachwuchses bestehen zu können. Zuletzt wurde jedoch beklagt, dass Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen kaum oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen den Zugang zu Promotionsverfahren an den Universitäten fanden. Durch den nun zusätzlichen Weg zur Promotion für HAW-Absolventinnen und -absolventen sollen nicht nur junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Land noch stärker gefördert werden. Zugleich werden damit auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung unterstützt, da sie ihre Profile und Schwerpunkte überregional künftig auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können.
Neben dem neuen Zugang zur Promotion an den Hochschulen erlaubt das Hochschulgesetz 2020 zudem die Kooption von HAW-Professorinnen und Professoren in universitäre Fakultäten und Fachbereiche sowie die Durchführung kooperativer Promotionen an den Universitäten unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.