Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium den Arbeitsbeginn der dazu eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin verkündet.
Die Berufungen der Sachverständigen erfolgten am 27. Februar 2023 durch den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus.
Maika Böhm, Professur für Sexualwissenschaft und Familienplanung an der Hochschule Merseburg, wird in Arbeitsgruppe 1 mitwirken, die auf Grundlage der aktuellen Rechtslage prüfen wird, ob und gegebenenfalls wie Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs getroffen werden können.
Insgesamt umfasst die Kommission 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin, Verfassungsrecht, Familienrecht und Öffentliches Recht.