Reges Interesse, voller Hörsaal, anregende Diskussionen: So lässt sich der Fachtag zum §219a am 26. April an der Hochschule Merseburg zusammenfassen

Foto: Matthias Klinger, Hochschule Merseburg
Foto: Matthias Klinger, Hochschule Merseburg
29.04.2019, Zentraler Beitrag

Mehr als 115 Interessierte aus unterschiedlichen Bereichen folgten der Einladung zum Fachtag mit dem Thema: Der §219a StGB in 2019 – Schwangerschaftsabbrüche historisch, politisch, theoretisch und beraterisch betrachtet.

Die Proteste gegen die Bestimmungen des §219a StGB, ausgelöst durch das Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, und die Auseinandersetzungen um seine Änderung bzw. Abschaffung haben in den letzten Monaten dazu geführt, dass rechtliche wie auch gesellschaftliche Bedingungen von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland stärker in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt sind.

Ein Ziel des Fachtags bestand einerseits darin, „auch nach der sog. Reform des §219a StGB im Februar dieses Jahres, die Debatten, um die strafgesetzlichen Regelungen rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland fortzuführen und andererseits den regionalen Austausch und die Vernetzung zwischen wissenschaftlich, fachlich-professionell und politisch Interessierten zum Thema zu vertiefen“, erläuterte Prof. Maika Böhm, Professorin für Sexualwissenschaft und Familienplanung und Organisatorin des Fachtages. Dafür wurden im Laufe des Tages vier Perspektiven auf Schwangerschaftsabbrüche aufgemacht – durch einen historischen Rückblick, einen Blick in aktuelle Regelungen und Debatten, eine theoretische Beschäftigung mit Abbrüchen sowie mit der konkreten beraterischen Praxis im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen.

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