Gründer*innen bei immaterialgüterrechtlichen Fragen (Patente, Marken, Design) beraten und insgesamt bei rechtlichen Themen unterstützen und die gesamte Hochschule zum Thema geistiges Eigentum sensibilisieren – sind neben anderen Aufgaben Schwerpunkte ihrer Tätigkeit an der Hochschule.
Frau Buschmann, können Sie uns zunächst ein wenig zu Ihrem beruflichen Hintergrund berichten?
Ich bin nach Studium und Referendariat als Rechtsanwältin gestartet, u.a. in jenem Bereich, den ich nun auch an der Hochschule schwerpunktmäßig betreue: das Recht am Geistigen Eigentum. Nach vier Jahren hauptberuflicher Tätigkeit als Anwältin bin ich zurück an die Universität, um mich zu qualifizieren und wissenschaftlich auszuprobieren. Zuletzt habe ich an der Universität Leipzig als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet. Den Anwaltsberuf habe ich nur noch nebenbei ausgeübt.
Mit welchen Themen/Aufgaben werden Sie in Zukunft vertraut sein?
Zum einen unterstütze ich das Team des HoMe Gründerservices und berate hier Gründungsinteressierte zu rechtlichen Fragen. Bei einer Gründung stellen sich verschiedene Fragen zur richtigen Aufstellung am Markt, die teils auch rechtliche Expertise erfordern: In welcher Rechtsform will ich auftreten und welche Formalien muss ich dabei beachten? Welche Arten von Verträgen werden für mich relevant? Brauche ich dafür eigene AGB? Wie kann ich meine Idee oder mein Geschäftsmodell vor Nachahmung schützen?
Zum anderen werde ich das Thema Geistiges Eigentum mehr in die Hochschule tragen und dafür sensibilisieren, z.B. über Lehrformate aber auch über die Entwicklung einer sog. IP-Strategie, also wie die Hochschule mit dem hier entstehenden Geistigen Eigentum umgehen kann.
Wofür steht die Abkürzung IP und was versteht man unter einer IP-Strategie?
IP steht für Intellectual Property, Geistiges Eigentum. Ich bezeichne es auch gern als Immaterialgut, weil so deutlich wird, dass ein Wert nicht nur in den materiellen Gegenständen steckt, die uns umgeben, sondern auch in unseren Ideen. Eine Idee allein ist natürlich nicht automatisch geschützt oder in Geld umzumünzen. Unsere Rechtsordnung schützt aber die Verkörperung unserer Ideen, z.B. über das Urheberrecht, das Patentrecht oder das Markenrecht. Durch diesen Schutz, insbesondere vor Nachahmung, kann man der Idee letztlich einen konkreten Wert beimessen. Wenn andere die Idee nutzen wollen, müssen sie dafür bezahlen. Ideenschutz und -verwertung kann natürlich auch strategisch verfolgt werden. Also etwa: Für welche Ideen beantrage ich ein Schutzrecht und wie kann ich dieses aktiv am Markt verwerten? Dafür ist eine IP-Strategie die Grundlage.
Warum ist das Thema bedeutsam?
An einer Hochschule entstehen ständig neue Ideen! Dieses Gut zu erkennen und, was die Generierung eines Wertes anbelangt, auch strategisch zu verfolgen, ist für die Hochschule ein Gewinn. Aber nicht nur die Umsetzung und Verwertung eigener Ideen, sondern auch der sorgsame Umgang mit den Schutzrechten Dritter, z.B. fremder Urheberrechte, macht das Thema wichtig.
Welche Ziele haben Sie sich gesteckt?
Im Rahmen der IP-Strategie z.B. die Patente der Hochschule zielgerichteter zu verwerten. Unabhängig davon wollen wir mit den Kolleginnen vom Gründerservice den Gründungsgedanken an der Hochschule stärken.
Welche Herausforderungen müssen Sie aktuell bewältigen?
Aktuell bereite ich mich u.a. auf meine Lehrveranstaltungen im November zu verschiedenen rechtlichen Themen (Rechtsformen in der Gründung, Ideenschutz) vor. Nach den Jahren in der Wissenschaft ist es noch immer eine Freude, aber auch Herausforderung, juristisches Wissen nicht nur unter Jurist*innen zu diskutieren, sondern verständlich für juristische Laien aufzubereiten.