Die Investionsbank Sachsen-Anhalt hat sich nach Auswertung der bisherigen Umsetzung des Förderprogramms ego.-Gründungstransfer sowie auf Grund der Verlängerung der Regelungen zur Gewährung einer Beihilfe gemäß Art. 22 AGVO dazu entschlossen, die Fördergrundsätze zur Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Mitteln des EFRE (ego.-Gründungstransfer) bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Für ego.-Gründungstransfer gilt somit: · Bewilligungen sind bis max. 31.12.2021 möglich, · die max. mögliche Laufzeit eines Vorhabens geht weiterhin bis zum 31.12.2022.
Weitere Informationen unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wirtschaft/egoGruendungstransfer_Foerdergrundsaetze.pdf