16.04.2024,
Presse
Für eine Gesetzesnovellierung des Schwangerschaftsabbruchs: Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am 15. April 2024 ihre Empfehlungen vorgelegt. Kommissionsmitglied Prof. Maika Böhm (Hochschule Merseburg) kommentiert die Ergebnisse.
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn er unter definierten Bedingungen straffrei bleibt. Die rechtliche Regelung nach Paragraf 218a des Strafgesetzbuches wird kontrovers…
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