Zertifikatskurs Häusliche Gewalt

Zertifikatskurs: Praxisorientierte Kenntnisse zum Themenfeld häusliche Gewalt

Der Zertifikatskurs Empowerment im beruflichen Umfeld. Erkennen und Handeln bei Häuslicher Gewalt für Angehörige von Berufsgruppen, die regelmäßig mit Betroffenen von Häuslicher Gewalt in Kontakt kommen, vermittelt praxisorientierte Kenntnisse zum Themenfeld häusliche Gewalt und grundlegende Kompetenzen, um eine optimale Versorgung im Kontext häuslicher Gewalt zu gewährleisten.  

Die Teilnehmenden sind nach Abschluss des Zertifikatskurses in der Lage,Betroffene von häuslicher Gewalt zu erkennen, ihnen erste Unterstützung anzubieten und sie an spezialisierte Stellen weiter zu vermitteln.

Ihre Vorteile auf einen Blick

In diesem berufsbegleitenden, interdisziplinären Zertifikatskurs lernen Sie, für Betroffene von häuslicher Gewalt (im Rahmen einer präventiven und akuten Betreuung) eine bestmögliche Unterstützung zu initiieren – die auf die eigene Resilienz fokussiert und damit eine Grundlage für die Arbeit mit betroffenen Personen legt. 

Im Zentrum des Kurses stehen, neben dem Erkennen von häuslicher Gewalt als komplexem Gewaltphänomen, der Vermittlung von Grundwissen und Handlungskompetenzen, auch verschiedene Interventionsmethoden, rechtliche Grundlagen sowie präventive Möglichkeiten.

Nach zwei Semestern werden Ihre Fähigkeiten mit einem offiziellen Hochschulzertifikat bescheinigt. 

 

Kontext und Idee

Häusliche Gewalt hat viele Gesichter und wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Studien zeigen, dass Betroffene von häuslicher Gewalt bereits vor dem Auftreten von schweren körperlichen Übergriffen, verschiedene Signale an die Einrichtungen übermittelten, mit denen sie häufig Kontakt hatten. Häusliche Gewalt als Querschnittaufgabe verschiedener Professionen erfordert Fachwissen zur Erkennung, den Auswirkungen auf die Betroffenen sowie zu wirksamen und frühzeitigen Präventions- und Interventionsansätzen und eine Sensibilität für die Situation und Reaktionsweisen von Betroffenen 

Die Bundesregierung hat 2017 das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ratifiziert (das Übereinkommen wurde bei einer Sitzung des Europarats in Istanbul 2011 beschlossen und wird deshalb auch Istanbul-Konvention genannt). Deutschland hat sich zur Umsetzung verpflichtet. In Artikel 15 der Istanbul-Konvention wird die Bedeutung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Fachkräften für die wirksame Bekämpfung und Unterbindung geschlechtsspezifischer Gewalt betont. Besonders relevant ist dies für folgende Berufsgruppen: Justiz (Strafrecht, Familienrecht), Polizei, Soziale Arbeit, Gesundheitswesen, Psychotherapie, Bildung, Arbeitende im Bereich Asyl und Migration, Sprachmittlung, Medienschaffende und Militär. (vgl. Alternativbericht 2021:45) Alternativbericht 2021.Zugriff 19.04.2024

„Artikel 15 Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (1) Die Vertragsparteien schaffen für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten der Opfer sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung oder bauen dieses Angebot aus“.(…) (Istanbul-Konvention 2017:10).IstanbulKonventionZugriff 19.04.2024

Der Zertifikatskurs wird die Bemühungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unterstützen. Der interdisziplinäre Kurs möchte auch, neben der Vermittlung von Fachwissen und Handlungskompetenzen, darauf aufmerksam machen, dass Prävention, Schutz und Unterstützung bei häuslicher Gewalt ohne institutionelle Zusammenarbeit und gesellschaftlichen Wandel nicht möglich sind.

 

Inhalte und Umfang

Der Zertifikatskurs gliedert sich in 2 Module mit jeweils 6 Seminaren (ein Modul pro Semester zu je 2,5 Leistungspunkten). Nach jedem Modul findet eine Modulprüfung statt.

Der Kurs umfasst im ersten Semester folgende Inhalte:

Modul 1: Grundlagen zu häuslicher Gewalt / Begriffsklärungen / Schutzmaßnahmen 

  • Seminar 1: Grundlagen und Begriffsklärung (Geschlechtsspezifische Gewalt; Partnerschaftliche Gewalt; Männergewalt gegen Frauen; Gewalt gegen Männer; häusliche Gewalt
  • Seminar 2: Geschichte der Gleichberechtigung und der Frauenhäuser (Begriff der Professionalität; Entwicklung des Hilfesystems; aktuelle Entwicklungen und Diskurse)
  • Seminar 3: Formen der Gewalt 
  • Seminar 4: Prävalenz und Statistiken
  • Seminar 5: Auswirkungen und Folgen häuslicher Gewalt für Betroffene und Gesellschaft, Kinder als (Mit)Betroffene häuslicher Gewalt
  • Seminar 6: Schutzmaßnahmen; Betrachtung des Hilfesystems, dessen Möglichkeiten und Grenzen

Der Kurs umfasst im zweiten Semester folgende Inhalte:

Modul 2: Interkulturelle Sensibilität und Geschlechterperspektiven; Täter*innenschaft, Intervention und Netzwerkarbeit

  • Seminar 7: Gesetze und Istanbul-Konvention
  • Seminar 8: Analyse von Geschlechterrollen und -dynamiken 
  • Seminar 9: vulnerable Gruppen und Multiproblemlagen
  • Seminar 10: Umgang und Beratung im Kontext von Täter*innen
  • Seminar 11: Selbstfürsorge und Ethik
  • Seminar 12: Praxisorientierte Interventionen und Netzwerkarbeit

Zertifikatskurs Häusl. Gewalt

 

Zielgruppen

  • Sozialarbeitende
  • Medizinische Fachkräfte (Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Fachkräfte in Zentralen Notaufnahmen, ….
  • Psychotherapeut*innen / Psycholog*innen
  • Pädagogische Fachkräfte (Lehrende an Schulen, Berufsschulen, Erzieher*innen…..
  • Juristische Fachkräfte (Familien- und Strafrecht, Rechtspfleger*innen)
  • Verfahrensbeistände
  • Polizeibeamt*innen
  • Mitarbeitende im Bereich Asyl- und Migration
  • Mitarbeitende in Jugendämtern
  • Studierende unterschiedlicher Fachbereiche

 

Informationen zum Kurs

Nächster Kursbeginn: 01./02.11.2024 

Je Semester finden 2 Blockseminare, jeweils Freitag und Samstag von 11.00 bis 16:45 Uhr in Präsenz (24 SWS) und 2 Seminartermine, jeweils 11.00 bis 13.30 Uhr online (6 SWS) statt.

Termine erstes Semester (WS 24/25) - Modul 1:

  • 01./02.11.2024, jeweils 11.00-16.00 Uhr -  Präsenz an der Hochschule Merseburg
  • 07.12.2024, 11.00-13.45 Uhr - Online – Seminar
  • 10.01.2025, 11.00-13.45 Uhr - Online – Seminar
  • 07./08.02.2025, jeweils 11.00-16.00 Uhr - Präsenz an der Hochschule Merseburg

Termine zweites Semester (SoSe 2025) - Modul 2:

  • 25./26.04.2025, jeweils 11.00 - 16.00 Uhr - Präsenz an der Hochschule Merseburg
  • 09.05.2025, 11.00 - 13.45 Uhr - Online - Seminar
  • 23.05.2025, 11.00 - 13.45 Uhr - Online - Seminar
  • 20./21.06.2025 jeweils 11.00 - 16.00 Uhr - Präsenz an der Hochschule Merseburg

Ort: Die Präsenz-Seminare an der Hochschule Merseburg finden im Seminargebäude Se/0/08 (und Se/0/11) statt. Der Zugangslink für die Onlineseminare wird zum Kursbeginn mitgeteilt.

Umfang: Der Umfang der Weiterbildung beträgt 5 ECTS-Punkte. Der Zertifikatskurs gliedert sich in 2 Module mit jeweils 6 Seminaren (ein Modul pro Semester zu je 2,5 Leistungspunkten). Nach jedem Modul findet eine Modulprüfung statt.

Von den Teilnehmer*innen wird ein Entgelt in Höhe von 1.030,- € pro Person erhoben (zzgl. 210,00€ Gebühr bei Teilnahme an der Zertifikatsprüfung).

Die Buchung der Einzelmodule zu 515,- € pro Modul ist ebenso möglich.

 

Bitte melden Sie sich per E-Mail an weiterbildung@hs-merseburg.de an oder nutzen Sie das Kontaktformular oben rechts.

Für die Anmeldung sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Adresse (und ggf. Rechnungsanschrift)

Teilnahme- und Zulassungsbedingungen entsprechend §3 der Studien- und Prüfungsordnung zum Zertifikatskurs  „Empowerment im beruflichen Umfeld.Erkennen und Handeln bei Häuslicher Gewalt.“

Zugelassen zum Kurs werden Bewerber*innen, die

  • einen Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Punkten eines einschlägigen Studiums vorweisen (sozial-, human- oder sexualwissenschaftsaffine Studiengänge wie Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Sexualwissenschaft oder verwandte Studiengänge). Bei anderen Abschlüssen ist eine Einzelfallprüfung möglich.
  • oder ein bestandenes Eingangsgespräch nachweisen.

Bewerber:innen für ein Eingangsgespräch müssen folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • eine Hochschulzulassungsberechtigung (Hochschulreife, Fachhoch-schulreife oder gleichwertige Qualifikationen) und
  • eine studienfachrelevante Berufsausbildung oder Fachschulausbildung oder studierte Hochschulsemester (mindestens vier) mit abgeschlossenen Prüfungen sowie
  • eine mindestens 3-jährige in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierte Berufstätigkeit auf dem Kompetenzniveau eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder zwei Jahre in einschlägigen verantwortlichen Positionen.

Kann der unter Ziffer 2 Buchstabe b) geforderte Nachweis nicht erbracht werden, muss die qualifizierte Berufstätigkeit mindestens über 5 Jahre ausgeübt worden sein. Für die Durchführung der Eingangsprüfung gelten die Bestimmungen der Ordnung der Hochschule Merseburg zur Eingangsprüfung für die Zulassung zu weiterbildenden Masterstudiengängen ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß.

 

Es besteht die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.

Bei Fragen zu Bildungsurlaub sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für diesen Kurs beraten wir Sie gern.

Kontakt: Weiterbildung/HoMe Akademie | E-Mail: weiterbildung@hs merseburg.de | Telefon: +49 3461 46 2702

Anmeldung und Kontakt

Kontaktperson
Lena Lache
stellvertr. Leitung Weiterbildung/HoMe Akademie
Raum: Ga/0/008
Telefon: +49 3461 46-2927
Kontaktperson
Anja Bergner
Mitarbeiterin
Raum: Ga/0/06
Telefon: +49 3461 46-2700
Nach oben