Das Kuratorium berät und unterstützt die Hochschule laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere in ihrer Profilbildung sowie ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Dazu gehören Angelegenheiten, die eine besondere Bedeutung für die Hochschule im regionalen, nationalen und internationalen Kontext haben, wie beispielsweise Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf, zu den Struktur- und Entwicklungsplänen, zur Änderung der Grundordnung, zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und zur Weiterbildung, zur Gründung und Beteiligung an Unternehmen sowie zu Verfügungen über Grundstücke.
Das Kuratorium besteht laut § 74 Abs. 2 aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen. Die Mitglieder werden durch den Senat gewählt, wobei das Ministerium das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Kuratoriums hat. Die Amtszeit wurde vom Senat der Hochschule Merseburg auf drei Jahre festgelegt.