CanG

CanG
Cannabisgesetz

Was beinhaltet das CanG (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften)?

Nach vielem Ringen wurde zum 01. April 2024 das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)“ beschlossen. 

Es markiert mit seinen neuen Regelungen eine grundsätzliche drogenpolitische Wende für den Umgang mit Cannabis. Nunmehr gilt nicht mehr die ausnahmslose Prohibition, also das totale Verbot für alles rund um den Cannabiskonsum. Eingeführt wurde eine Teillegalisierung für besondere Personengruppen, besondere Orte und besondere Cannabissorten.

 

Grundsätzlich ist Cannabis aus dem Betäubungsmittelrechtlichen Regelungen (BtmG) herausgenommen und in das neue Gesetz überführt worden. Die Tatsache, dass Cannabis im juristischen Sinn jetzt kein Betäubungsmittel mehr ist, hat weitreichende Konsequenzen: Es vereinfacht nicht allein eine Verschreibung von Cannabis als Medizin, weil dies nicht mehr über ein Btm-Rezept erfolgen muss. Diese Umschreibung ist auch damit verbunden, dass ganz andere Behörden für Aufsicht, Kontrolle und ggf. Sanktionierung der Vorschriften zuständig sind. Verstöße gegen die Regelungen sind bis zu einem bestimmten Punkt jetzt nicht mehr harte Straftatbestände, sondern können auch mit Ordnungsstrafen geahndet werden.

Cannabis bleibt auch nach dem neuen Gesetz prinzipiell verboten. Es sind allerdings Ausnahmeregeln eingeführt worden. Durch diese ist Erwachsenen ab 21 Jahren der Umgang mit Cannabis in einem gewissen Umfang erlaubt. Dieser schließt sowohl den Anbau, den Besitz und den Konsum an ausgewählten Ort ein. Mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz sind z. B. räumliche Abstände zu Orten einzuhalten, an denen sich Kinder aufhalten.

Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist diese Teillegalisierung ebenfalls vorgenommen worden, allerdings sind die Mengen und der zulässige Gehalt des stark berauschenden Cannabinoids THC für diese Altersgruppe deutlich geringer festgelegt worden. Für diese darf der THC-Gehalt des Cannabis nicht höher als 10 % sein.

Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bleibt der Umgang mit Cannabis und dessen Konsum weiterhin grundsätzlich verboten. Allerdings werden Verstöße gegen dieses Verbot nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Nunmehr wird versucht, mit Maßnahmen der Frühintervention aus dem Bereich der Jugend- und/oder Drogenhilfe einem zu frühen Einstieg in den Konsum zuvorzukommen.

In dem Gesetz, das mit seinen detaillierten Ausführungen fast 50 Seiten umfasst, wurde an vielen Stellen sehr kleinteilig beschrieben, wer wie was in Zusammenhang mit dem Anbau, der Ernte, der Lagerung und dem Konsum zu beachten hat. Zur Veröffentlichung des Gesundheitsministeriums

In dem folgenden Vortrag wird auf die wichtigsten Details des gesetzgeberischen Stands im April 2024 näher eingegangen:

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Vortrag im Rahmen einer Lunch Lecture von Prof. Dr. phil. habil. Gundula Barsch am 25.04.2024

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