Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Die Annahme der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Teilnehmerplätze, wird eine Warteliste erstellt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per E-Mail und ggf. eine Zahlungsaufforderung.

 

Anmeldung für den Bereich Weiterbildung / HoMe Akademie

Bitte melden Sie sich für alle Veranstaltungen rechtzeitig, sofern nicht anders angegeben, bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn an. Entweder online unter www.hs-merseburg.de/weiterbildung/ oder per E-Mail an weiterbildung@hs-merseburg.de unter Angabe von:

Titel der Veranstaltung

Name, Vorname

Status (Student*in, externe*r Teilnehmer*in, Hochschulmitarbeiter*in)

Studierende geben bitte auch ihre Matrikelnummer und Studiengang an

E-Mail-Adresse

Telefonnummer

ggf. Adresse/Rechnungsanschrift

Die Annahme der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Teilnehmerplätze, wird eine Warteliste erstellt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per E-Mail und ggf. eine Zahlungsaufforderung.

 

Kosten für den Bereich Weiterbildung / HoMe Akademie

Sofern nicht anders angegeben, ist die Teilnahme für Mitarbeiter*innen und Studierende der Hochschule Merseburg kostenfrei. Von externen Teilnehmer*innen ist bei einigen Angeboten ein Entgelt zu entrichten. Bei einer entgeltpflichtigen Veranstaltung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Verwendungszweck bzw. die Rechnungsnummer an.

 

Kontodaten: Hochschule Merseburg

IBAN: DE58 8100 0000 0080 0015 40

BIC: MARKDEF1810

Deutsche Bundesbank Magdeburg

 

Förderung für den Bereich Weiterbildung / HoMe Akademie

Der Bund, das Land Sachsen-Anhalt und andere Bundesländerbieten verschiedene Möglichkeiten einer finanziellen Förderung für eine Weiterbildung und für ein berufsbegleitendes Weiterbildungsstudium an, sowohl für Berufstätige als auch für Unternehmen.

In einigen Bundesländern besteht im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes die Möglichkeit eines bezahlten Sonderurlaubes (Bildungsurlaub) für den Zweck der Weiterbildung.

Einen umfassenden Überblick zu den Unterstützungsangeboten finden Sie in dem Fördermittelkatalog der Hochschulen Anhalt, Harz und Merseburg unter: www.wissenschaftliche-weiterbildung.de/foerdermoeglichkeiten/.

Ausfall und Stornierung

Die Hochschule Merseburg behält sich vor, Angebote bei zu geringer Nachfrage oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen sowie Änderungen von Kursterminen und im Programmablauf vorzunehmen. Bei Ausfall von Dozent*innen werden ggf. adäquate Ersatzlehrkräfte benannt. Die Teilnehmer*innen werden über Änderungen umgehend informiert.

Ausfall und Stornierung für den Bereich Weiterbildung / HoMe Akademie

Die Hochschule Merseburg behält sich vor, Angebote bei zu geringer Nachfrage oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen sowie Änderungen von Kursterminen und im Programmablauf vorzunehmen. Bei Ausfall von Dozent*innen werden ggf. adäquate Ersatzlehrkräfte benannt. Die Teilnehmer*innen werden über Änderungen umgehend informiert. Bei Kursausfall wird bereits gezahltes Entgelt zurücküberwiesen. Eine Stornierung Ihrerseits ist bis eine Woche vor
Seminarbeginn kostenfrei möglich. Danach wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100% des Entgelts fällig. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt, es kann jedoch ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen wird auch für Studierende und Hochschulangehörige ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00 € fällig.

Bescheinigung nach Absprache

Als Beleg der Teilnahme an den Seminaren erhalten Sie ein Zertifikat über die erworbenen Kompetenzen. Ein Erwerb von ECTS-Punkten ist nur nach Absprache mit Ihrer Studiengangsleitung möglich. Die Abnahme und Eintragung der Prüfungsleistung erfolgt über die Studiengangsleitung.

Haftung

Die Hochschule Merseburg kann für externe Teilnehmer*innen keinen Versicherungsschutz übernehmen. Sie übernimmt insofern keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der Anwesenheit im Seminar/Vorlesung/Vortrag entstehen. Sie haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

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