Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen zum Studium
Sie finden die Informationen zu unseren Bachelor- und Masterstudiengängen unter
https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Suche mit Filtereinstellungen gezielt auf Ihre Wünsche anzupassen. Dabei kann das Interessengebiet, die Art des Studiengangs, der Abschluss, der Beginn und die Zulassungsbeschränkung eingestellt werden.
Ob Hochschulinformationstag oder Schnupperstudium: unsere vielfältigen Studienorientierungsangebote unterstützen Sie beim Kennenlernen der Studiengänge und Hochschule.
Informationen zu Studienorientierungsveranstaltungen finden Sie unter https://www.hs-merseburg.de/orientieren sowie https://www.hs-merseburg.de/hit.
Allgemeine Informationen erhalten Sie in der Allgemeinen Studienberatung; für fachspezifische Fragen stehen Ihnen die Studienfachberater des jeweiligen Studienganges zur Verfügung.
Auf unserer Website finden Sie für jeden Studiengang auch eine eigene Seite mit ausführlichen Informationen zu Aufbau und Inhalten des Studiums: https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/
Hochqualifizierte Fachkräfte haben sehr gute Berufsperspektiven. Seit Jahren hält sich die Arbeitslosenquote von Akademikerinnen und Akademikern unter 5%; das ist deutlich weniger als bei geringer Qualifizierten.
Insbesondere bei Ingenieur*innen und Informatiker*innen gibt es einen Fachkräftemangel, der auch in absehbarer Zeit bestehen wird. Die Arbeitslosenquote von Absolvent*innen dieser Fachrichtungen ist mit rund 2,5% besonders niedrig. Aktuelle Informationen zu den Jobaussichten für Hochschulabsolvent*innen verschiedener Fachrichtungen finden sie bei der Arbeitsagentur:
Nein, Sie suchen sich selbst den Praxispartner für das duale Studium und schließen mit ihm eine Studienförderungsvereinbarung ab. Es gibt zwei Studienoptionen im Bachelorstudiengang "Wirtschaftsingenieurwesen (Dual)" (B.Eng.): Sie können praxisintegriert studieren oder das Studium zusätzlich mit einer Berufsausbildung verbinden (ausbildungsintegriert). Für Sie ist wichtig, dass Sie mit dem Unternehmen klären, ob das duale Studium ohne oder mit Berufsausbildung realisiert werden soll und welche Vertiefungsrichtung Sie wählen möchten.
Die Bewerbung beim Praxispartner sollte schon rechtzeitig vor Studienbeginn erfolgen. Wenn Sie mit Unternehmen einen Vertrag über die gesamte Studienzeit abgeschlossen haben, können Sie sich an unserer Hochschule bis zum 30. September eines Jahres bewerben. Eine Übersicht zu Unternehmen, die häufig Praktikums- oder Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen bereitstellen, finden Sie auf der Seite des Studiengangs https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/wirtschaftsingenieurwesen-dual/ unter „Partnerfirmen“.
Die Regelstudienzeit für einen Bachelorstudiengang beträgt 6 oder 7 Semester. Für konsekutive Masterstudiengänge beträgt die Regelstudienzeit 3 oder 4 Semester. Bei berufsbegleitenden Studiengängen oder Teilzeitstudiengängen kann die Regelstudienzeit davon abweichen. Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft" (B.A.) hat beispielsweise eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.
Die Bachelorstudiengänge beginnen nur zum Wintersemester. Zum Sommersemester kann man sich für Bachelorstudiengänge nur für ein höheres Semester bewerben (Quereinstieg).
Das Orientierungssemester KOMPASS, das man einigen Bachelorstudiengängen der Hochschule Merseburg vorschalten kann, startet immer im Sommersemester.
Masterstudiengänge starten teils zum Wintersemester, teils zum Sommersemester. Einige Masterstudiengänge können Sie sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester beginnen.
Auf der Seite: https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/ können Sie die Studiengänge nach Start zum Sommer- bzw. Wintersemester filtern.
Das Studium beginnt in der Regel am 01.10. (Wintersemester).
KOMPASS - das Orientierungssemester sowie einige Masterstudiengänge starten zum Sommersemester, d.h. in der Regel am 01.04.
Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeiten sind im Allgemeinen im August und September und in der zweiten Februarhälfte und im März. Die genauen Termine finden Sie hier: https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/termine-fristen/ .
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/23 und für das Sommersemester 2023 beträgt jeweils 246,40€.
Er beinhaltet das MDV-Semesterticket sowie den Beitrag für das Studentenwerk Halle und die Studierendenschaft. Mit dem Semesterticket können Sie alle MDV-Verkehrsmittel, wie Straßenbahnen oder Busse, kostenfrei nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hs-merseburg.de/kontakt/anfahrt/ und https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/semesterbeitrag-und-rueckmeldung/ .
Für berufsbegleitende Studiengänge gilt ein reduzierter Semesterbeitrag, der kein MDV-Ticket einhält. Dies betrifft derzeit den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft" (B.A.) und den Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.). Hier beträgt der Semesterbeitrag derzeit 40€ bzw. 46€.
In Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben.
Einzelne Studiengänge können jedoch gebührenpflichtig sein. An der Hochschule Merseburg betrifft das aktuell den weiterbildenden Masterstudiengang „Sexologie“ (M.A.).
Nein, derzeit erhebt die Hochschule Merseburg keine Zweitstudiengebühren.
Nicht mehr. Das Land Sachsen-Anhalt hat die Langzeitstudiengebühren zum Wintersemester 2020/21 abgeschafft.
Etwa 3.000 Studierende.
Studierende der Hochschule Merseburg schätzen vor allem die Studienqualität, die familiäre Atmosphäre einer kleinen Hochschule und die starke Praxisorientierung der Studiengänge. Auch für die Unterstützungsangebote beim Studieneinstieg wird die Hochschule Merseburg regelmäßig positiv bewertet, z.B. im CHE-Ranking. Um das Studium besonders praxisnah zu gestalten, stehen den Studierenden hochmoderne Labore und (künstlerische) Werkstätten zur Verfügung. Viele Lehrende haben gute Kontakte in die Wirtschaft und Industrie. Sie haben die Entwicklung des freien Marktes im Blick, wodurch die Studierenden von aktuellen Forschungsthemen und innovativen Lehrinhalten profitieren.
Die Hochschule Merseburg ist ein Campus der kurzen Wege – es geht schnell von einem Raum in den nächsten. Hörsäle, Mensa, Sportzentrum und Studienberatung: alles ist kompakt und fußläufig angelegt. Auch die Kommunikation mit Kommiliton*innen und Lehrenden geschieht auf kurzem Wege.
Ja, das Semesterticket ist (bei den meisten Studiengängen) in den Semesterbeitrag integriert. Mit dem Semesterticket können Sie alle MDV-Verkehrsmittel, wie Straßenbahnen oder Busse, kostenfrei nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hs-merseburg.de/kontakt/anfahrt/
Merseburg und der Campus sind gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Die Merseburger Buslinie A pendelt regelmäßig zwischen der Hochschule und dem Bahnhof/Busbahnhof. Von dort aus können Sie unterschiedlichste Ziele erreichen, z.B. können Sie mit der Buslinie 131 im 30-bis-60-Minuten-Takt nach Leipzig reisen. Nach Halle bringt Sie in kurzer Zeit ein Zug oder die Straßenbahn, welche in der Merseburger Innenstadt hält. Neben den Zügen können Sie für weitere Ziele auch den Fernbus nutzen. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier: https://www.hs-merseburg.de/kontakt/anfahrt/
Der Merseburger Campus und Merseburg selbst bieten eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten. Es gibt ein sehr umfangreiches Sportangebot an der Hochschule: Ob Volleyball, Tischtennis, Fitnesskurse oder Tanzen: für jede*n ist etwas dabei! Auf dem Campusgelände befinden sich Studentenclubs, die sich mit eigener Partylocation, Bar, Kaminzimmer, Karaoke-Anlage und Kicker präsentieren. Es gibt nicht nur im Merseburger Zentrum ein sehr schönes Kino, sondern auch direkt am Campus. Im TaC – Theater am Campus – gibt es im wöchentlichen Wechsel aktuelle Kinofilme oder Theateraufführungen zu sehen. Wer Lust auf Musik hat, kann zum Beispiel die Konzerte in den Schlossgräben in Merseburg besuchen. Aktuelle Veranstaltungen in Merseburg finden Sie hier: https://www.merseburg.de/de/vak.html. Soll es doch einmal in die Großstadt gehen, sind Halle und Leipzig in kürzester Zeit mit dem Semesterticket erreichbar.
Mehr Informationen zu den Freizeitangeboten: https://www.hs-merseburg.de/studium/beratung-und-information/leben/
Es gibt ein sehr umfangreiches Sportangebot an der Hochschule: Ob Volleyball, Tischtennis, Fitnesskurse oder Tanzen oder auch Online-Training für zu Hause: für jede*n ist etwas dabei! Das Angebot der Sportkurse finden Sie hier: https://www.hs-merseburg.de/hochschule/einrichtungen/hochschulsportzentrum/
Ja, die Hochschule Merseburg bietet während der Vorlesungszeit jeden Monat - in der Regel am ersten Dienstag im Monat - ein Schnupperstudium mit Einblicken in Vorlesungen und reguläre Studienveranstaltungen. Finden Sie als Student*in auf Probe heraus, ob das Studium und die Hochschule Merseburg für Sie passt. Das Schnupperstudium bietet Raum, um sich auszuprobierne und Erfahrungen zu sammeln. Aktuelle Termine und die Anmeldung zum Schnupperstudium finden Sie hier:
KOMPASS ist ein vollwertiges (und BAföG-fähiges) Studiensemester, das Ihnen die Orientierung in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studienfächern erleichtern soll. Zugleich bietet Ihnen das Orientierungssemester die Möglichkeit, ohne Leistungsdruck „auf Probe“ zu studieren, da alle Prüfungen im Rahmen von KOMPASS Freiversuche sind. Ziel von KOMPASS ist es, vor der Entscheidung für einen Studiengang vielseitige inhaltliche und umfassende organisatorische Erfahrungen an unserer Hochschule zu ermöglichen. KOMPASS findet immer im Sommersemester statt.
Nein, Sie können sich erst für KOMPASS einschreiben, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifikation etc.) haben.
Als Studierende/r in KOMPASS sind Sie ganz normal eingeschrieben wie Studierende in einem Bachelorstudiengang. Sie zahlen den gleichen Semesterbeitrag und können alle Angebote der Hochschule (Sport, Weiterbildung, Mensa, MDV-Ticket etc.) nutzen. Das Orientierungssemester KOMPASS zählt als Hochschulsemester und kann entweder für sich allein studiert werden oder als Einstiegssemester für einen der teilnehmenden Studiengänge genutzt werden. Die in KOMPASS erbrachten Leistungen werden dann für den gewählten Studiengang angerechnet und Sie können entspannter in das reguläre erste Semester im Winter starten, da Sie bereits einige Leistungen haben.
Wer einzelne Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule besuchen möchte, kann einen Antrag auf Gasthörerschaft stellen. Dazu müssen keine speziellen Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Den Antrag zur Gasthörerschaft finden Sie hier: https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/
Als Mitglied im Netzwerk „Familie in der Hochschule“ liegt uns eine gute Vereinbarkeit Ihres Studiums mit Kindererziehung oder Pflegeverantwortung sehr am Herzen.
Unser Familienbüro informiert Sie gern zu den vielfältigen Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten für studentische Eltern und Studierende mit Pflegeverantwortung: www.hs-merseburg.de/familie
Sie haben die Möglichkeit, ein individuelles Teilzeitstudium (gemäß § 10 der Rahmenstudien- und -Prüfungsordnung) zu beantragen. Studierende in Teilzeit absolvieren pro Semester in der Regel nur die Hälfte der Module (Lehrveranstaltungen und Prüfungen) im Vergleich zum Vollzeitstudium und die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Sie integrieren sich jedoch in den Studien- und Vorlesungsbetrieb des Vollzeitstudiums.
Darüber hinaus gibt es einige Studiengänge, die berufsbegleitend bzw. als Teilzeitstudiengänge konzipiert sind:
- der berufsbegleitende Bachelorstudiengang „Betriebswirtschaft“ (B.A.): https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/betriebswirtschaft-berufsbegleitend/
- der Masterstudiengang „Angewandte Sexualwissenschaft“ (M.A.) : https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/angewandte-sexualwissenschaft/
- der Masterstudiengang „Sexologie“ (M.A.): https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/sexologie/
Auch für die Masterstudiengänge „Chemie- und Umweltingenieurwesen“ (https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/chemie-und-umweltingenieurwesen/) und Masterstudiengang „Informationsdesign und Medienmanagement“ (https://www.hs-merseburg.de/studium/studiengaenge/informationsdesign-und-medienmanagement/) gibt es eine Teilzeitvariante.
Beauftragter des Senats für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit ist Herr Dr. Angelstein. Sein Büro finden Sie im Hauptgebäude/F/1/03. Es ist auch für Rollstuhlfahrer gut erreichbar (Fahrstuhl neben der Wache am Eingang). Bitte nehmen Sie per Mail Kontakt auf oder vereinbaren Sie bei Bedarf einen Gesprächstermin über das Sekretariat:
E-Mail: behindertenbeauftragter@hs-merseburg.de
Sekretariat: +493461 46 2331 (Frau Wegner)
Informationen zum gleichberechtigten und selbstbestimmten Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie hier: https://www.hs-merseburg.de/studium/beratung-und-information/studieren-mit-behinderungen-oder-chronischen-erkrankungen/
An der Hochschule Merseburg studieren Weltmeister und Olympiasieger, denn wir haben ein Herz für den (Leistungs-)Sport. Für Leistungssportler*innen mit Kaderstatus kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit dem Studierenden Sonderstudienpläne vereinbaren. Individuelle Studienpläne geben Raum für Training und Wettbewerbe. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite: https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/passgenaues-studium/ .
Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen und Hochschulzugangsberechtigung
Es gibt vielfältige Wege, um an der Hochschule Merseburg zu studieren.
Sowohl schulische Abschlüsse als auch berufliche Qualifikationen können zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigen.
Schulische Abschlüsse sind die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife.
Berufliche Qualifikationenmit Hochschulzugangsberechtigung sind Fortbildungsabschlüsse und Aufstiegsfortbildungen, die als gleichwertig mit der Hochschulreife angesehen werden. Dazu gehören z.B. die Abschlüsse Meister oder Techniker.
Auch beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung können in vielen Fällen studieren („Studieren ohne Abitur“).
Z.B. kann man in einem Studiengang zum Studium auf Probe zugelassen werden, wenn man
a) eine mindestens zweijährige durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die in einem zu diesem Studiengang fachlich verwandten Bereich liegt, und
b) über mindestens drei Jahre fachlich einschlägige Berufserfahrung verfügt.
Außerdem ist es möglich, durch Ablegen einer Eingangsprüfung/Feststellungsprüfung die Zugangsberechtigung für einen Studiengang zu erlangen. Voraussetzung dazu ist:
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung und
c) mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufstätigkeit.
Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Seite:
https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/ und unter der Rubrik „Studieren ohne Abitur/Fachhochschulreife“.
Für die Zulassung zum berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft ist außerdem eine kaufmännische Berufsausbildung (begonnen oder abgeschlossen) oder kaufmännische Berufspraxis nachzuweisen.
Auch wenn Ihr Schulabschluss allein Sie nicht zum Studium berechtigt, sind Sie möglicherweise durch Ihren Berufsweg für das Studium qualifiziert.
Berufliche Qualifikationen, die zum Studium berechtigen, sind Fortbildungsabschlüsse und Aufstiegsfortbildungen, die als gleichwertig mit der Hochschulreife angesehen werden. Dazu gehören z.B. die Abschlüsse Meister oder Techniker.
Auch beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung können in vielen Fällen studieren („Studieren ohne Abitur“).
Z.B. kann man in einem Studiengang zum Studium auf Probe zugelassen werden, wenn man
a) eine mindestens zweijährige durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die in einem zu diesem Studiengang fachlich verwandten Bereich liegt, und
b) über mindestens drei Jahre fachlich einschlägige Berufserfahrung verfügt.
Außerdem ist es möglich, durch Ablegen einer Eingangsprüfung/Feststellungsprüfung die Zugangsberechtigung für einen Studiengang zu erlangen. Voraussetzung dazu ist:
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung und
c) mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufstätigkeit.
Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Seite:
https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/ .
Durch einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung allein haben Sie noch nicht das Recht erworben, an einer Fachhochschule zu studieren.
Wenn Sie aber zusätzlich über mind. 3. Jahre Berufserfahrung verfügen, können Sie entweder durch eine Eingangsprüfung/Feststellungsprüfung oder über ein Probestudium die Berechtigung zum Studium an der Hochschule Merseburg erlangen.
Außerdem können Sie die Hochschulzugangsberechtigung entweder durch weitere Schulbildung, z.B. den Besuch der 12. Klasse einer Fachoberschule, erwerben oder durch eine berufliche Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister oder Techniker.
Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für das Studium an der Hochschule Merseburg finden Sie auf dieser Seite:
https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/
Die allgemeine Studienberatung berät Sie gern zu den verschiedenen Qualifikationswegen.
Um an der Eingangsprüfung/Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung teilzunehmen müssen Sie mind. über
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung und
c) mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufstätigkeit verfügen.
Berufsausbildung und Berufserfahrung müssen jedoch nicht in fachlicher Nähe zum angestrebten Studiengang sein.
Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite:
https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/wege-zum-studium/
Die Bewerbungsfrist ist der 1. Mai (für das Wintersemester) und der 1. November (für das Sommersemester). Sie können sich natürlich auch schon vor dieser Frist bewerben und die Prüfung eher durchführen. Das Ergebnis ist ein Jahr gültig.
Senden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
- Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie über sonstige berufliche Tätigkeitsnachweise und Qualifikationen
- eine kurze Begründung des Studienfachwunsches
- eidesstattliche Versicherung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.
an:
Hochschule Merseburg
Dezernat für Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg
Oder per E-Mail an: studierendensekretariat@hs-merseburg.de
Sie erhalten dann vom Studierendensekretariat zeitnah einen Bescheid über die Zulassung zur Eingangsprüfung/Feststellungsprüfung und ggf. eine Einladung zum Prüfungstermin.
Die Eingangsprüfung/Feststellungsprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung kann eine Klausur (min. 90 Minuten) sein oder eine Hausarbeit zu einem Thema, dessen Kenntnis eine Voraussetzung für Grundlagen des Studienfaches bildet (Bearbeitungszeit üblicherweise 4 Wochen).
Die mündliche Prüfung ist ein Gespräch von min. 20 Minuten Dauer. Zweck der Prüfung ist der Nachweis, dass Sie über ausreichende Allgemeinbildung sowie spezielle berufliche Kenntnisse verfügen, die erforderlich sind, um das Studium in dem gewünschten Studiengang mit Erfolg aufzunehmen.
Die Prüfung wird vom jeweiligen Fachbereich durchgeführt.
Sie können in bestimmten Studiengängen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium auf Probe zugelassen werden, wenn Sie
a) eine mindestens zweijährige durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die in einem zu diesem Studiengang fachlich verwandten Bereich liegt, und
b) über mindestens drei Jahre fachlich einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Wenn das Probestudium erfolgreich verläuft, können Sie das Studium fortsetzen, ohne dass es einer weiteren Zugangsqualifikation bedarf.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife allein berechtigt Sie noch nicht zu einem Studium an der Hochschule Merseburg.
Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn sowohl der schulische als auch der praktische Teil der Fachhochschulreife erfolgreich absolviert worden sind.
Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule in Sachsen-Anhalt erworben haben und nun den praktischen Teil (Berufsausbildung, Praktikum, Freiwilligendienst etc.) erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife beim Landesschulamt beantragen.
Mit diesem Zeugnis können sie sich um einen Studienplatz bewerben.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Fachhochschulreife:
Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule in Sachsen-Anhalt erworben haben und nun den praktischen Teil (Berufsausbildung, Praktikum, Freiwilligendienst etc.) erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife beim Landesschulamt beantragen.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Fachhochschulreife:
Fragen zum Studienverlauf und zur Studienorganisation
Ja, Sie können sich beurlauben lassen, wenn Sie ein Praktikum oder eine andere studienförderliche praktische Tätigkeit aufnehmen wollen, die Ihrem Studienziel dient. Falls Ihr Studiengang ein Pflichtpraktikum oder ein Praxissemester enthält, sind diese natürlich Teil des regulären Fachstudiums und Sie werden dafür nicht beurlaubt.
Der Antrag auf Beurlaubung ist im Rückmeldezeitraum zum kommenden Semester, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn zu stellen. Eine Beurlaubung für bereits vergangene Semester oder für das erste Fachsemester ist nicht möglich.
Ja, natürlich können Sie sich wegen familiärer Aufgaben wie Schwangerschaft oder Kindererziehung vom Studium beurlauben lassen.
Der Antrag auf Beurlaubung ist im Rückmeldezeitraum zum kommenden Semester, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn zu stellen. Eine Beurlaubung für bereits vergangene Semester oder für das erste Fachsemester ist grundsätzlich nicht möglich.
Das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen während eines Urlaubssemesters ist prinzipiell für alle Student*innen, die aus familiären Gründen beurlaubt sind, gestattet. Eine vorherige Absprache mit den jeweiligen Modulverantwortlichen in Ihrem Studiengang ist empfehlenswert. Zum Thema Studieren mit Kind beraten Sie gern die allgemeine Studienberatung und das Familienbüro der Hochschule Merseburg: https://www.hs-merseburg.de/hochschule/information/familiengerechte-hochschule/
Füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus (Download hier: https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/).
Wenn Sie alle notwendigen Unterschriften eingeholt haben (z.B. von der Bibliothek, dass keine Forderungen mehr gegen Sie ausstehen), geben Sie den Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat ab und erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung.
Sie können wählen, ob Sie sich sofort exmatrikulieren oder erst zum Ende des Semesters (30.09.), um z.B. das MDV-Semesterticket noch weiter zu nutzen.
Sie müssen sich fristgerecht für den neuen Studiengang bewerben. Sie behalten aber Ihre alte Matrikelnummer und auch die HochschulCard muss in der Regel nicht neu erstellt werden. Am besten legen Sie der Bewerbung Ihre aktuelle Studienbescheinigung für das laufende Semester bei (diese können Sie sich im HIS downloaden).
Modulleistungen aus dem bisherigen Studiengang können angerechnet werden, wenn die entsprechenden Module auch Teil des neuen Studiengangs sind. Hierfür stellen Sie bei der Bewerbung einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen und reichen bitte zusätzlich ein:
- Ihre Leistungsübersicht (diese erhalten Sie beim Studierenden-Service-Point:
studierenden-service-point@hs-merseburg.de oder Tel.: 03461 46 2320) und
- die Modulbeschreibungen der jeweiligen Module des alten und des neuen Studiengangs.
Das Studierendensekretariat leitet diese Unterlagen dann an den Prüfungsausschuss des neuen Studiengangs weiter, der über die Anrechnung entscheidet.
Vor einem Wechsel an eine andere Hochschule empfiehlt es sich, mit der dortigen Studienberatung bzw. Studienfachberatung über das Bewerbungsverfahren und die Anerkennung der bisherigen Leistungen zu sprechen. Oftmals ist ein Wechsel ganz unproblematisch möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule nach den Einzelheiten.
Einen formlosen Antrag können Sie ohne ein dazugehöriges Formular stellen. Auch wenn es hierfür keine konkreten Vorgaben gibt, ist es dennoch ratsam, auf eine angemessene Formulierung zu achten. Wichtige Aspekte sind dabei: den richtigen Adressaten zu wählen (wer bearbeitet mein Anliegen?), Ihre persönlichen Daten anzugeben (insbesondere Name und Matrikel-/Bewerbernummer), den Zweck des Antrags klar zu benennen und die Begründung für den Antrag plausibel und vollumfänglich darzulegen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben und ihm die jeweils erforderlichen Unterlagen/Nachweise beizufügen. Der Antrag sollte als eigenständiges Dokument erstellt und mit Ort und Datum versehen werden.
Studierende werden vom Prüfungsamt schriftlich benachrichtigt, sobald ihre Zeugnisunterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen. In der Zwischenzeit möchten wir Sie bitten, von Anrufen und Rückfragen abzusehen.
Wenn am Ende Ihres Studiums der Sozialen Arbeit an der Hochschule Merseburg alle Noten eingetragen wurden, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen Bürgerservice-Brief zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses, den dazugehörigen Kostenbescheid sowie das Formular zum Antrag auf staatliche Anerkennung. Das Prüfungsamt benötigt Ihr erweitertes Führungszeugnis im Original. Den unterschriebenen Antrag auf staatliche Anerkennung können Sie auch per Mail zurückschicken. Für die Aushändigung der staatlichen Anerkennung wird ein Beitrag in Höhe von 50,-€ erhoben.
Das Zeugnis über Ihre staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in erhalten Sie grundsätzlich gemeinsam mit Ihrem Bachelorabschlusszeugnis.
Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen, müssen Sie sich rechtzeitig rückmelden (dies gilt auch für beurlaubte Studierende). Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beiträge innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Benachrichtigung bezüglich der Rückmeldetermine erhalten – Sie müssen sich selbst rechtzeitig informieren, z.B. auf unserer Homepage unter „Termine und Fristen“: https://www.hs-merseburg.de/studium/im-studium/termine-fristen/. Eine Rückmeldung für das Sommersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Wintersemester. Die Rückmeldung für das Wintersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Sommersemester. Zur Zahlung der erforderlichen Beiträge wird empfohlen, einen Lastschriftauftrag zu erteilen (im HIS unter „Studienverwaltung“ und dann „Bezahlen und Rückmelden“). Das hat den Vorteil, dass die Rückmeldung sofort erfolgt. Alternativ können Sie die Beiträge auch überweisen:
Zahlungsempfänger: Hochschule Merseburg
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Magdeburg
Konto-Nr.: IBAN-Nummer DE58 8100 0000 0080 0015 40
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck (linksbündig beginnend): Kennnummer; Angabe des Semesters (z.B. 20212 für das WiSe 2021/22); Name, Vorname
(Bsp. 12345 - 20212 - Musterfrau, Maxi)
Leistungen, die Sie in anderen Studiengängen erbracht haben, können angerechnet werden, sofern die Module vergleichbar sind. Darüber entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs, in den Sie wechseln wollen.
Für die Anrechnung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (siehe Anhang)
- von der bisherigen Hochschule ausgestellte Leistungsübersicht über Ihre bisher abgeschlossenen Module
- Modulbeschreibungen (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch) der Module aus Ihrem bisherigen Studium, die Sie sich anrechnen lassen wollen und die entsprechenden Modulbeschreibungen des Zielstudiengangs an der HS Merseburg.
Wenn Sie sich im neuen Studiengang für den Quereinstieg in ein höheres Fachsemester bewerben wollen, benötigt das Studierendensekretariat diese Unterlagen von Ihnen zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Wenn Sie den neuen Studiengang im ersten Fachsemester beginnen möchten, können Sie die Anrechnung auch nach Beginn des Studiums noch beantragen. In beiden Fällen reichen Sie die Unterlagen beim Studierendensekretariat ein, das diese an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs zur Entscheidung weiterleitet.
Das hängt davon ab, ob es sich um einen zulassungsfreien oder um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. In beiden Fällen muss die Bewerbungsfrist beachtet werden. Bei zulassungsfreien Studiengängen genügt die erneute Bewerbung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss das entsprechende Auswahlverfahren durchlaufen werden.
Falls Sie BAföG beziehen, sollten Sie beachten, dass durch einen Studiengangs- bzw. Fachrichtungswechsel der Anspruch auf BAföG beeinträchtig sein kann, z.B. wenn Sie bereits einmal gewechselt haben oder bereits mehr als 2 Fachsemester studiert haben.
Ein einmaliger Studiengangs- bzw. Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des dritten Fachsemesters ist in der Regel nicht BAföG-schädigend. Mehrfache oder späte Wechsel können zum Verlust des BAföG-Anspruchs führen, falls nicht ein unabweisbarer Grund für den Wechsel vorliegt oder eine Einstufung in ein höheres Fachsemester im neuen Studiengang erfolgt.
Wir empfehlen, vor einem Wechsel des Studiengangs die Studienberatung (allgemeine Studienberatung und Studienfachberatung) und das BAföG-Amt zur individuellen Klärung der wichtigsten Fragen zu kontaktieren.
Prinzipiell können Sie die An- und Abmeldung einer Prüfung selbst im HIS vornehmen. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht zur Prüfung erscheinen können und die Frist für den Rücktritt von einer Prüfung bereits verstrichen ist, geben Sie bitte Ihren Krankenschein ausschließlich am Studierenden-Service-Point ab. Sie werden dann von der zuständigen Mitarbeiterin von der Prüfung abgemeldet.
Fragen zu Wohnheimen und Bafög
Auf der Seite www.studentenwerk-halle.de finden Sie unter „Studentisches Wohnen“ eine Übersicht zu den Wohnmöglichkeiten und Mietpreisen des Studentenwerks auf dem Campus der Hochschule Merseburg. Dort können Sie auch ganz einfach online einen Wohnheimplatz beantragen: https://www.studentenwerk-halle.de/studentisches-wohnen/online-wohnheim-bewerbung
Bewerbungsfrist für Wohnheimplätze ist der 31.08. (für das Wintersemester) bzw. der 28.02. (für das Sommersemester.
Für Rückfragen zu einem Wohnheimplatz steht Ihnen der Mitarbeiter des Studentenwerks Halle, Herr Heubach, gern zur Verfügung:
E-Mail: s.heubach@studentenwerk-halle.de
Tel.: +49 345 6847 415
Jeden Dienstag bietet das Studentenwerk auch Sprechzeiten zur Wohnplatzvermittlung im Wohnheim 5B an:
Zentrale Wohnplatzvermittlung
E.-Leibnitz-Straße 1/WH5B
06217 Merseburg
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Halle: www.studentenwerk-halle.de. Den BAföG-Antrag können Sie auch online auf der Seite https://bafoeg.sachsen-anhalt.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/ stellen.
Das Amt für Ausbildungsförderung steht Ihnen mit einer Außenstelle auch direkt auf dem Campus der Hochschule Merseburg zur Verfügung:
Wohnheim 5, Haus B
Eberhard-Leibnitz-Strasse 1
06217 Merseburg.
Aktuelle Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/oeffnungszeiten-und-beratungsorte
Hier können Sie online einen Beratungstermin in der Außenstelle Merseburg reservieren: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-beratungstermin-reservieren
Auskünfte zum BAföG geben Ihnen gern die Mitarbeiter vom Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Halle.
Für dringende Fragen gibt es eine kostenfreie Hotline: 0800 6847209
Das Amt für Ausbildungsförderung steht Ihnen mit einer Außenstelle auch direkt auf dem Campus der Hochschule Merseburg zur Verfügung:
Wohnheim 5, Haus B
Eberhard-Leibnitz-Strasse 1
06217 Merseburg.
Aktuelle Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/oeffnungszeiten-und-beratungsorte
Hier können Sie online einen Beratungstermin in der Außenstelle Merseburg reservieren: https://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg-studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-beratungstermin-reservieren
Fragen zur Bewerbung allgemein
Der einfachste Bewerbungsweg ist die Online-Bewerbung.
Sie erstellen den Immatrikulationsantrag online und laden Ihre Zeugnisse und sonstigen Bewerbungsunterlagen hoch. Auch die Ausstellung der HochschulCard können Sie bereits bei der Online-Bewerbung beantragen.
Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten und einem Bestätigungslink zum Bewerbungsportal (HoMe-Portal), wo Sie jederzeit Ihren Bewerbungsstatus einsehen und ggf. noch fehlende Dokumente nachreichen können.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per Post einreichen.
Laden Sie sich dafür den Antrag auf Immatrikulation – sowie für bestimmte Studiengänge das Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation – von der Seite www.hs-merseburg.de/bewerbung herunter, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn unterschrieben zusammen mit Ihren Zeugnissen und sonstigen Bewerbungsunterlagen an:
Hochschule Merseburg
Studierendensekretariat
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
06217 Merseburg
Wenn Sie die Online-Bewerbung nutzen, werden Ihnen dort die notwendigen Unterlagen Schritt für Schritt angezeigt.
Wenn Sie sich postalisch bewerben möchten, können Sie den Antrag auf Immatrikulation und eventuell nötige Zusatzanträge von unserer Website herunterladen: www.hs-merseburg.de/bewerbung .
Sie haben keinen Drucker? Kein Problem. Sie können Immatrikulationstrag (und ggf. Zusatzblatt) auch schriftlich mit einem adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag anfordern von:
Hochschule Merseburg
Dezernat für Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
06217 Merseburg
Für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (Start zum Wintersemester) können Sie sich in der Regel bis zum 30.9. bewerben, für das Orientierungssemester KOMPASS (Sommersemester) bis zum 31.03.
Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (Start zum Wintersemester) ist der 15.7.
Für Masterstudiengänge gelten folgende Bewerbungsfristen:
A) zum Wintersemester:
- zulassungsfreie Master: 30.09.
- zulassungsbeschränkte Master: 15.06.
B) zum Sommersemester:
- zulassungsfreie Master: 31.03.
- zulassungsbeschränkte Master: 15.12. des Vorjahres
Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf dieser Seite: www.hs-merseburg.de/bewerbung .
Für internationale Studieninteressierte bzw. Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen (z.B. IB-Diploma, Bachelorabschluss aus dem Ausland) gelten abweichende Bewerbungsfristen. Diese finden Sie auf: https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/internationale-studieninteressierte/.
Die Hochschule Merseburg nimmt Bewerbungen Die Hochschule Merseburg nimmt Bewerbungen von Bewerber*innen mit ausländischen oder internationalen Bildungsnachweisen (z.B. IB-Diploma) nicht direkt entgegen, sondern lässt sie von uni-assist prüfen (www.uni-assist.de) . Da uni-assist für die Prüfung 4-6 Wochen benötigt, enden die Fristen für eine Bewerbung über uni-assist früher als für die Direktbewerbung an der Hochschule Merseburg.
Folgende Fristen gelten:
Bachelor:
- 15.06. für zulassungsbeschränkte Studiengänge zum Wintersemester
- 31.08. für zulassungsfreie Studiengänge zum Wintersemester
Master:
- 15.05. für zulassungsbeschränkte Studiengänge zum Wintersemester
- 15.11. zulassungsbeschränkte Studiengänge zum Sommersemester
- 31.08. zulassungsfreie Studiengänge zum Wintersemester
- 31.01. zulassungsfreie Studiengänge zum Sommersemester
Mehr Informationen zur Bewerbung für internationale Studieninteressierte finden Sie auf: https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/internationale-studieninteressierte/ .
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung mit den Unterlagen, die Sie schon haben, bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.7. für Bachelorstudiengänge mit NC, 30.09. für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge) online oder postalisch an die Hochschule und legen Sie ein formloses Schreiben bei, in dem Sie uns mitteilen, dass Sie das Zeugnis schnellstmöglich nachreichen.
Ja, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, Ihre Bewerbungsunterlagen komplett sind und Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist beworben haben. Die Bewerbungsfristen finden Sie hier: www.hs-merseburg.de/bewerbung.
Nein, denn Sie haben in diesem Fall keine Hochschulzugangsberechtigung. Sie müssten mit der Bewerbung bis zum nächsten Jahr warten.
Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung die Nachweise zum schulischen und zum praktischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) ein und teilen Sie dem Studierendensekretariat mit, wann Sie voraussichtlich das Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten und nachreichen können.
Vor der Immatrikulation/Einschreibung für das Studium müssen Sie sich zunächst bewerben. Die Bewerbungsfristen finden Sie hier: www.hs-merseburg.de/bewerbung
Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, in dem auch die Frist für die Immatrikulation/Einschreibung steht.
In zulassungsfreien Studiengängen ist die Immatrikulation in der Regel bis zum 30.09. (bei Beginn zum Wintersemester) oder bis zum 31.3. (bei Beginn zum Sommersemester) möglich.
Ja, Sie können einen Erstwunsch, einen Zweitwunsch und auch einen Drittwunsch angeben. Falls Sie für den Erstwunsch keinen Platz bekommen haben und der Zweitwunsch (oder Drittwunsch) nicht zulassungsbeschränkt ist, bekommen Sie den Studienplatz, den Sie als Zweitwunsch (oder Drittwunsch) angegeben haben.
Das kommt darauf an, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten oder um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Die Zulassung zu mehreren Studiengängen ist möglich, wenn von beiden Hochschulen bestätigt wird, dass ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich ist (Parallelstudium).
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich zu prüfen, ob in dem gewünschten Studiengang keine andere Studienbewerberin oder kein anderer Studienbewerber vom Erststudium
ausgeschlossen wird und ob Kapazitäten vorhanden sind.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkung immatrikuliert sind, dürfen Sie an der Hochschule Merseburg nur dann zusätzlich für einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschränkung immatrikuliert werden, wenn dadurch kein anderer Bewerber oder keine andere Bewerberin vom Erststudium ausgeschlossen wird und wenn der Abschluss des zweiten Studiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Hierzu ist die Stellungnahme des Prüfungsausschusses (begründeter Antrag) des jeweiligen Fachbereiches einzuholen.
Ja, allerdings können Sie nicht vom ersten Semester an zwei Studiengänge gleichzeitig studieren.
Frühestens nach zwei Semestern erfolgreichen Studiums in Ihrem ersten Studiengang können Sie für ein Doppelstudium zugelassen werden. Bei der Beantragung müssen Sie nachweisen, dass Sie auf Grund bisheriger Studienleistungen hervorragend befähigt sind, die gewählten Studiengänge innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich zu beenden. Dafür müssen Ihre bisherigen Studienleistungen mindestens mit der Note "gut" bewertet worden sein.
Handelt es sich bei dem zweiten Studiengang um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, ist die Zulassung zum Doppelstudium nur möglich, wenn in dem gewünschten Studiengang keine andere Studienbewerberin oder kein anderer Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen wird und wenn Kapazitäten vorhanden sind.
Wenn Sie den Quereinstieg in ein höheres Fachsemester planen, empfehlen wir dringend, sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung an die Allgemeine Studienberatung sowie an die jeweilige Studienfachberatung zu wenden.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss (15.7. für Bachelor, 15.12. bzw. 15.06. für Master) einen Bescheid über die Zulassung oder über Ihren Ranglistenplatz für ein etwaiges Nachrückverfahren.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie Bescheid, sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde.
Ihre Unterlagen werden nicht gespeichert, sondern nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet bzw. Ihnen zurückgeschickt. Bei einer erneuten Bewerbung müssen daher alle Unterlagen neu eingereicht werden.
Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet. Falls Sie sich postalisch beworben haben und einen ausreichend frankierten Rückumschlag mitgeschickt haben, erhalten Sie die Unterlagen postalisch zurück.
Die Immatrikulation findet in der Regel digital über das Bewerbung-Portal (HoMe-Portal) statt. Sie müssen also nicht persönlich erscheinen. Sollte Ihnen eine digitale Immatrikulation nicht möglich sein, können Sie sich auch vor Ort immatrikulieren.
Laden Sie bitte die folgenden Unterlagen im Bewerbungs-Portal hoch:
- Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages
- Vollmacht zur digitalen Einschreibung
- Falls Sie bereits an anderen Hochschulen studiert haben: Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig bei Ihrer Versicherung die Versicherungsbescheinigung M10 zu beantragen, da die Immatrikulation ohne diese Bescheinigung nicht möglich ist. Die Versicherungsbescheinigung wird direkt von der Krankenkasse an die Hochschule elektronisch übermittelt. Sie erhalten keinen gesonderten Papierausdruck.
Nach erfolgter Immatrikulation haben Sie in Ihrem Bewerbungs-Portal Zugriff auf eine Immatrikulationsbescheinigung.
Fragen zu den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen
NC steht für „Numerus clausus“. Der Ausdruck kommt von lateinisch numerus für ‚Zahl, Anzahl‘ und clausus für ‚geschlossen‘, und bedeutet in etwa ‚beschränkte Anzahl‘. Ist ein Studiengang mit einen NC belegt, heißt das, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen vergeben werden kann und daher aus den Bewerbungen eine Auswahl getroffen werden muss.
Numerus-clausus-Werte werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Der NC ist eine Zulassungsgrenze und drückt aus, welche Note (Hochschulzugangsberechtigung), wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) oder wie viele Punkte nach dem fachspezifischen Auswahlverfahren die letzte zugelassene Person aufweist.
Jedes halbe Jahr nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in dem Sie nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, zählt als Wartesemester. Wartesemester erwerben Sie automatisch, Sie müssen sich dafür nicht zuvor erfolglos für ein Studium beworben haben.
Nein, als Wartezeit zählt erst die Zeit nach Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife.
Als Durchschnittsnote zählt die Note für den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf Ranglisten geführt, nach denen die Zulassungen im Hauptverfahren und ggf. Nachrückverfahren ausgesprochen werden.
Wartelisten für das nächste Jahr werden nicht geführt - wer keinen Studienplatz erhält, muss sich im nächsten Jahr völlig neu bewerben.
Ein Härtefallantrag ist dann sinnvoll, wenn Sie Umstände geltend machen können, die ggf. Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern, beispielsweise eine Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können.
Den Härtefallantrag können Sie formlos zusammen mit der Bewerbung stellen. Ein Schwerbehindertenausweis reicht allerdings nicht zur Begründung aus. Sie müssen geeignete Nachweise beifügen (fachärztliche Gutachten), aus denen hervorgeht, dass es für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn Sie den gewünschten Studienplatz nicht bekämen.
Wenn sich durch persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe der Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung verzögert hat (beispielsweise wegen langer Krankheit oder Schwangerschaft während der Schulzeit), können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit stellen.
Bitte fügen Sie dem Antrag geeignete Nachweise bei (ärztliche Gutachten und Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung).
Ja, wenn Sie besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe geltend machen können, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben. Den Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie formlos zusammen mit der Bewerbung stellen. Darin muss der Zusammenhang zwischen beeinträchtigungsbedingten Umständen und einem schulischen "Leistungsabfall" durch Kopien der Schulzeugnisse und zusätzlich durch ein Schulgutachten belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind dem Antrag ebenfalls beizulegen.
Sie finden auf der Seite www.hs-merseburg.de/bewerbung unter „Immatrikulationsanträge und Zusatzblätter“ ein Zusatzblatt für den jeweiligen Studiengang. Diesen Antrag füllen Sie bitte aus und belegen die Praxiserfahrungen durch entsprechende Nachweise.
Durch Praxiserfahrung können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, ausschlaggebend für die Vergabe der Studienplätze ist aber die Qualifikation für das Studium (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).
Nein, ein Vorpraktikum ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert. Praxiserfahrung wird auch bei der Vergabe der Studienplätze positiv berücksichtigt.
In der Tabelle unten finden Sie die NC-Werte und Verteilung der Studienplätze im letzten Jahr.
In den Hauptquoten werden 30% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben werden, 10% nach Wartesemestern und 60% der Studienplätze im fachspezifischen Auswahlverfahren.
Im fachspezifischen Auswahlverfahren werden neben der Durchschnittsnote auch evtl. Praxiserfahrung (Berufsausbildung, Praktika, Freiwilligendienste, Fremdsprachenkenntnisse) im sozialen oder pädagogischen bzw. kulturellen Bereich berücksichtigt.
Hierfür tragen Sie einfach Ihre Praxiserfahrung in das jeweilige Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation für „Soziale Arbeit“ oder „Kultur- und Medienpädagogik“ (B.A.) ein.
Die Zusatzblätter können Sie von dieser Seite downloaden: www.hs-merseburg.de/bewerbung
WiSe 2023/24 | ||
Soziale Arbeit | Kultur- und Medienpädagogik | |
30% nach Durchschnittsnote | 1,5 | 1,7 |
10% nach Wartesemestern | 7 WS | 7 WS |
60 % fachspezifisches Auswahlverfahren | 44 Punkte
| 36 Punkte |
Sie haben eine Durchschnittsnote, keinen NC. Ein NC entsteht jedes Jahr im Auswahlverfahren neu und drückt aus, welche Durchschnittsnote (Hochschulzugangsberechtigung), wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) oder wie viele Punkte nach dem fachspezifischen Auswahlverfahren die letzte zugelassene Person aufweist.
Mit einer Durchschnittsnote von 2,7 sind – ohne Wartesemester oder Praxiserfahrung – Ihre Chancen auf eine Zulassung für den Studiengang "Soziale Arbeit" nicht gut.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt (nach Abzug der Vorabquoten, z.B. für Härtefälle) in drei Hauptquoten:
- 30% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben werden,
- 10% nach Wartesemestern und
- 60% der Studienplätze im fachspezifischen Auswahlverfahren.
Im fachspezifischen Auswahlverfahren erhalten die Bewerber*innen Punkte (insgesamt max. 90 Punkte) für folgende Kriterien:
- Note/Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (max. 50 Punkte)
- Art einer abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt (max. 15 Punkte)
- Besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben (max. 25 Punkte)
Beispiel: Eine Bewerberin hat die Fachhochschulreife mit der Durchschnittsnote 2,5 erworben (= 35 Punkte) und anschließend eine 3-jährige Berufsausbildung zur Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin absolviert (= 5 Punkte). Nach Abschluss der Ausbildung war sie in diesem Beruf ein Jahr hauptberuflich tätig (= 6 Punkte). In fachspezifischen Auswahlverfahren erhält sie dafür 46 Punkte.
Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben.
Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht notwendig.
Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, können nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachrückverfahren.
Ja, beachten Sie aber, dass Zulassungen in höhere Fachsemester nur möglich sind, wenn
a) hinreichend anrechenbare Leistungen aus dem bisherigen Studium für den Quereinstieg in das gewünschte Fachsemester vorliegen und
b) Studienplätze im gewünschten Fachsemester frei sind.
Die Bachelorstudiengänge beginnen regulär im Wintersemester. Für den Quereinstieg zum Sommersemester (2. oder 4. Fachsemester) können Sie sich bis zum 15.01. bewerben. Bewerbungsfrist für das Wintersemester (3. oder 5. Fachsemester) ist der 15.07.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen aus dem bisherigen Studium erst im Rahmen der Studienplatzbewerbung erfolgt und keine Vorabauskünfte gegeben werden können.
Wir empfehlen dringend, im Vorfeld der Bewerbung ein Beratungsgespräch mit der Allgemeinen Studienberatung sowie mit der jeweiligen Studienfachberatung zu führen.
Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen gibt es für Zweitstudienbewerber*innen eine Vorabquote (3% der Studienplätze), d.h. Sie nehmen nicht am fachspezifischen Auswahlverfahren teil. Die Note Ihres Schulabschlusses, Wartesemester oder studiengangspezifische Erfahrungen zählen in diesem Fall also nicht.
Gibt es mehr Zweitstudienbewerber*innen als verfügbare Plätze, wird die Rangfolge der Bewerber*innen aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums (4 Punkte für „sehr gut“, 3 für „gut“ usw.) und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium (1-11 Punkte) ermittelt.
Das Studierendensekretariat benötigt daher von Ihnen zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen eine formlose Begründung für die Notwendigkeit des Zweitstudiums.
Einen berufsbegleitenden Studiengang Soziale Arbeit bietet die Hochschule Merseburg derzeit nicht an.
Wenn Sie neben dem Studium einer Berufstätigkeit in Teilzeit nachgehen wollen, besprechen Sie gern mit der Studien(fach)beratung, wie Sie dies mit dem Studium vereinbaren können. Z.B. haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Teilzeitstudium (gemäß § 10 der Rahmenstudien- und -Prüfungsordnung) zu beantragen. Studierende in Teilzeit absolvieren pro Semester in der Regel nur die Hälfte der Module (Lehrveranstaltungen und Prüfungen) im Vergleich zum Vollzeitstudium und die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Sie integrieren sich jedoch in den Studien- und Vorlesungsbetrieb des Vollzeitstudiums.
In der Studiengangsdatenbank „Hochschulkompass“ können Sie Studiengänge nach unterschiedlichen Kriterien (Studienform, Fach, Ort etc.) filtern und damit gezielt nach berufsbegleitenden Studiengängen suchen: https://www.hochschulkompass.de/home.html Berufsbegleitende Studiengänge „Soziale Arbeit“ bieten in der näheren Umgebung von Merseburg beispielsweise die Hochschule Mittweida und die Evangelische Hochschule Dresden an.
Fragen zu Masterstudiengängen
Ja, sofern Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist bereits mind. 140 von 180 ECTS-Punkten (bzw. bei siebensemestrigen Bachelorstudiengängen 170 von 210 ECTS-Punkten) erreicht haben.
Bewerber*innen, die das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, bewerben sich mit der vorläufigen Durchschnittsnote gemäß der Leistungsübersicht (ausgestellt vom Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule).
In der Online-Bewerbung tragen Sie bei „Studium und Beruf“ einfach im Feld Prüfungsdatum das voraussichtliche Datum Ihres Abschlusses ein. Bei Prüfungsstatus wählen Sie „angemeldet“ und bei Gesamtnote „Zeugnis liegt noch nicht vor“.
Das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums müssen Sie spätestens bis zum 30.06. (bei Studienbeginn zum Sommersemester) bzw. bis zum 31.12. (bei Studienbeginn zum Wintersemester) nachreichen.
Für die meisten Masterstudiengänge nicht. Nur für den Masterstudiengang "Informationsdesign und Medienmanagement" (M.A.) ist ein Motivationsschreiben (eine Seite DIN A4) Pflicht.
Bitte füllen Sie für das Auswahlverfahren das „Zusatzblatt Angewandte Sexualwissenschaft“ aus und legen Sie es Ihrer Bewerbung bei.
Die Punktvergabe im Auswahlverfahren nimmt die Auswahlkommission vor. Sie tragen im Zusatzblatt nur ein, welche spezifischen Qualifikationen und Berufs- bzw. Praxiserfahrung Sie haben und fügen die entsprechenden Nachweise dafür an (z.B. Praktikumsbestätigung, Teilnahmebescheinigung an Fort-und Weiterbildungen). Die Nachweise können bei der Online-Bewerbung hochgeladen werden. Sollten die Nachweise nicht elektronisch vorliegen, können diese auch postalisch zugesendet werden.
Bitte lassen Sie die Spalte „Punkte“ frei.
Bei den meisten Masterstudiengängen der Hochschule Merseburg handelt es sich um Vollzeitstudiengänge.
Die Masterstudiengänge "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.) und „Sexologie“ (M.A.) sind jedoch berufsbegleitende bzw. Teilzeitstudiengänge und beim Masterstudiengang "Informationsdesign und Medienmanagement" (M.A.) können Sie wählen, ob Sie sich für ein Vollzeitstudium oder für ein Teilzeitstudium einschreiben.
Wenn Sie in einem der Vollzeitmasterstudiengänge neben dem Studium einer Berufstätigkeit in Teilzeit nachgehen wollen, besprechen Sie gern mit der Studien(fach-)beratung, wie Sie dies mit dem Studium vereinbaren können. Z.B. haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Teilzeitstudium (gemäß § 10 der Rahmenstudien- und -Prüfungsordnung) zu beantragen. Studierende in Teilzeit absolvieren pro Semester in der Regel nur die Hälfte der Module (Lehrveranstaltungen und Prüfungen) im Vergleich zum Vollzeitstudium und die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Sie integrieren sich jedoch in den Studien- und Vorlesungsbetrieb des Vollzeitstudiums.
Das kommt darauf an, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten oder um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Die Zulassung zu mehreren Studiengängen ist möglich, wenn von beiden Hochschulen bestätigt wird, dass ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich ist (Parallelstudium).
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich zu prüfen, ob in dem gewünschten Studiengang keine andere Studienbewerberin oder kein anderer Studienbewerber vom Erststudium
ausgeschlossen wird und ob Kapazitäten vorhanden sind.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkung immatrikuliert sind, dürfen Sie an der Hochschule Merseburg nur dann zusätzlich für einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschränkung immatrikuliert werden, wenn dadurch kein anderer Bewerber oder keine andere Bewerberin vom Erststudium ausgeschlossen wird und wenn der Abschluss des zweiten Studiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Hierzu ist die Stellungnahme des Prüfungsausschusses (begründeter Antrag) des jeweiligen Fachbereiches einzuholen.
Die Hochschule Merseburg nimmt Bewerbungen mit ausländischen Studienabschlüssen nicht direkt entgegen, sondern lässt Sie durch uni-assist vorprüfen.
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss (oder einen anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss) nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte über uni-assist ein. Nähere Informationen zur Bewerbung über uni-assist finden Sie hier: https://www.hs-merseburg.de/studium/vor-dem-studium/internationale-studieninteressierte/
Bitte beachten Sie, dass uni-assist ca. 4-6 Wochen für die Prüfung Ihrer Dokumente benötigt und daher die Bewerbungsfrist bei uni-assist früher endet als an der Hochschule Merseburg.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist bei uni-assist i.d.R. für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge der 15.05. und für zulassungsfreie Masterstudiengänge der 31.08. eines jeden Jahres.
Fragen zu Auslandssemestern und Praktika
Im Allgemeinen ist die Anrechnung nicht möglich. Sprechen Sie allerdings gezielt mit den Verantwortlichen Ihres Studiengangs über Ihre individuelle Situation.
Im Allgemeinen ist die Anrechnung nicht möglich. Sprechen Sie allerdings gezielt mit den Verantwortlichen Ihres Studiengangs über Ihre individuelle Situation.
Informationen zum Thema Auslandssemester und Praktikum im Ausland finden Sie auf der Seite: https://www.hs-merseburg.de/international-office
Die Webseite gibt einen Überblick zu Partnerhochschulen der Hochschule Merseburg, finanziellen Förderungsmöglichkeiten, Bewerbungsfristen und Ansprechpartnern für Auslandsaufenthalte.
Sie können sich auch an die jeweiligen Auslandsbeauftragten in Ihrem Fachbereich wenden:
- FB Ingenieur und Naturwissenschaften: Prof. Dr. Goran Kaluđerović
E-Mail: goran.kaluderovic@hs-merseburg.de;
- FB Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften: Prof. Dr. Boris Kähler
E-Mail: boris.kaehler@hs-merseburg.de
- FB Soziale Arbeit.Medien.Kultur: Denis Goldschmidt
E-Mail: denis.goldschmidt@hs-merseburg.de
Die Hochschule Merseburg unterhält zahlreiche Kooperationen zu Partnerhochschulen. Es sind daher im Allgemeinen ausreichend Plätze für interessierte Studierende vorhanden.
Es gibt sehr viele verschiedene Fördermöglichkeiten, z.B. Erasmus+ für Aufenthalte in Europa und DAAD-PROMOS für Aufenthalte außerhalb Europas. Das International Office berät Sie gern zu den jeweils passenden Fördermöglichkeiten: https://www.hs-merseburg.de/international-office.
Ja, es gibt auch Praktikumsstipendien für Absolventen für einen Zeitraum von 3-26 Wochen. Das International Office berät Sie gern hierzu: https://www.hs-merseburg.de/international-office
Wie und wann kann ich mich beraten lassen?
Die Studienberatung steht Ihnen von Montag - Freitag zur Verfügung.
1) Nutzen Sie gern die offenen Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung:
a) Telefonsprechzeiten:
Montag 10:00-12:00 Uhr | Mittwoch 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr | Freitag 10:00-12:00 Uhr
b) persönliche Beratung vor Ort in Raum Hg/G/1/17.
Mittwoch 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
2) Oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin für:
a) persönliche Beratung vor Ort in Raum Hg/G/1/17
b) Online-Beratung (in: https://bigbluebutton.hs-merseburg.de/rooms/q4n-l1q-pth-lk4/join)
⇒Terminvereinbarung: Tel.: 03461 462321 / E-Mail: studienberatung@hs-merseburg.de.
Wegen Krankheit Keine Sprechzeiten vom 18.-20.11.
Die Sprechzeiten vom Montag, 18.11., bis einschließlich Mittwoch, 20.11. müssen wegen Krankheit entfallen.
Elisa Karau-Unkroth