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Behinderung oder chronische Krankheit lassen sich mit dem Studium vereinbaren!
Die Hochschule Merseburg setzt sich aktiv dafür ein, dass Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ihr Studium gleichberechtigt und selbstbestimmt gestalten und absolvieren können. Im Sinne des Hochschulgesetzes von Sachsen-Anhalt wird daher dafür Sorge getragen, dass behinderte und chronisch kranke Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und alle Angebote der Hochschule in Anspruch nehmen können.
Behindertenbeauftragter
Nachteilsausgleich
Student*innen mit einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich in der Studien- und Prüfungsorganisation zu beantragen. Festgeschrieben ist dies in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung §15 Abs. 7-8.
"Macht ein*e Student*in glaubhaft, dass sie/er wegen einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, die längerfristig ist und die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten liegt, nicht in der Lage ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit dem Student*innen und den Prüfer*innen Maßnahmen festlegen, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Frist oder Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können. Vergleichbare Beeinträchtigungen liegen unter anderem bei schwangeren oder alleinerziehenden Student*innen vor."
Wenden Sie sich für die Beantragung und die Beratung bitte an den Behindertenbeauftragten der Hochschule Merseburg.
Antrag auf Nachteilsausgleich
- DOCXFormular Nachteilsausgleichdocx | 112 KB
- PDFAusfüllhilfe Formular Nachteilsausgleichpdf | 229 KB
- PDFRahmenstudien- und -Prüfungsordnungpdf | 199 KB
Sozialberatung durch das Studentenwerk Halle
Zusätzlicher behinderungsbedingter Mehrbedarf für studienspezifische Hilfen kann im Rahmen des SGB XII auf entsprechenden Antrag gewährt werden.
Dazu zählen:
- behinderungsspezifische Hilfsmittel,
- Vorlesekräfte,
- Studienhelfer sowie
- Fahrtkosten.
Alle Informationen zur Antragstellung, Beratung zu Eingliederungshilfen und weiteren Ansprüche gemäß SGB II/XII bietet die Sozialberatung des Studentenwerks. Außerdem fördern Stiftungen und Stipendien Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung. Auch dazu informiert die Sozialberatung in einem persönlichen Beratungstermin.
Informationen des Studentenwerkes
Auskunft
Hauptgebäude/A/1/08: Steckdose, Notruf
Hauptgebäude/A/0/08: Steckdose, Notruf
Hauptgebäude/E/-1/11: Notruf, Mensa (bes. groß)
Hörsaalgebäude/E/24: Notruf, Steckdose, WC im Untergeschoss (Achtung: weiter Weg)
Seminargebäude(144): ohne Notruf
Aufzüge
Hauptgebäude:
zwischen Gebäudeteil F und G, Torbogen, Sicherheitsdienst: großer Aufzug vom Hof bis zum Dachgeschoss, im Erdgeschoss über Tür G/0/19 zu erreichen
zwischen Gebäudeteil E und D: kleiner Aufzug vom Kellergeschoss (Mensa) bis zur 3.Etage
Erreichbarkeit Mensa:
Ausgangspunkt Innenhof, Hauptgebäude: Nutzung des großen Fahrstuhls am Torbogen (Sicherheitsdienst)
In der 1.Etage von Gebäudeteil G über F, E bis zu D, Nutzung des kleinen Fahrstuhls bis Kellergeschoss (Mensa)
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Das Aufgabengebiet umfasst die Begleitung im Bewerbungsverfahren, bei Vorstellungsgesprächen bis hin zur Planung und Organisation der Arbeitsbedingungen sowie bei der Ausführung notwendiger behindertengerechter technischer und baulicher Maßnahmen.
Die Vertrauensperson arbeitet ehrenamtlich und unterstützt die Beschäftigten auch bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, der jeweiligen Einstufung des Grades der Behinderung sowie beim Antragsverfahren auf Gleichstellung.
Partner*innen der Schwerbehindertenvertretung sind das Integrationsamt, das Arbeitsamt, das Landesverwaltungsamt / Schwerbehindertenrecht und andere Reha-Träger.
Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Personalrates, der Arbeitsgruppe Campussanierung und dem Arbeitsschutzausschuss beratend teilnehmen und Vorschläge in allen Angelegenheiten einbringen, welche die Behinderten an der Hochschule unmittelbar berühren.
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Stellvertretung
Wahlergebnisse der SBV
- PDFVertrauensperson und Mitgliederpdf | 30 KB
Pflege
Mit den vielfältigen Zugangswegen zum Studium diversifiziert sich auch die Studierendenschaft. Zudem haben die demographischen Veränderung zur Folge, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt und in Zukunft geben wird. So rückt das Thema Pflege zunehmend ins Blickfeld von Familienbewusstsein, Studien- und Arbeitsalltag.
Auch die Hochschule Merseburg nimmt die Bedürfnisse und Probleme, die im Arrangement Studium, Arbeit, Familie und Pflege entstehen, ernst.