Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Studium an einer der Hochschulen Sachsen-Anhalts ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule wird nachgewiesen durch:
- die Fachhochschulreife,
- die allgemeine Hochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- berufliche Fortbildungsabschlüsse, die zum Studium berechtigen
- eine Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Vier Schritte zum passenden Studium
Informationen zur Online-Bewerbung
So funktioniert die Online-Bewerbung der Hochschule Merseburg
This is how the online application of Merseburg University of Applied Sciences works. Click here for the English version of this video.
Fragen zur Bewerbung? Rufen Sie gern unsere Bewerbungs-Hotline an.
+49 3461 46-2300
Montag | 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch | 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag | 10:00 – 14:00 Uhr
Bewerbungsfristen - Bachelorstudiengänge
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (ohne NC)
a) Bewerbung mit deutschem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 30. September direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 31. August über uni-assist.
Übersicht Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge im Wintersemester
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (mit NC)
a) Bewerbung mit deutschem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 15. Juli direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 15. Juni über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge im Wintersemester
Losverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben. Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, können nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachrückverfahren.
KOMPASS - das Orientierungssemester
KOMPASS findet immer im Sommersemester statt. Bewerbungsfrist ist der 31. März.
Duales Studium und Weiterbildungsstudiengänge
Bewerbung für Internationale Studierende mit UNI-ASSIST
Bewerbungsfristen - Masterstudiengänge
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (ohne NC)
Wintersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: bis zum 30. September direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 31. August über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsfreie Masterstudiengänge im Wintersemester
Sommersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: i.d.R. bis zum 31. März direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 31. Januar über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsfreie Masterstudiengänge im Sommersemester
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge (mit NC)
Wintersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: bis zum 15. Juni direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 15. Mai über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge im Wintersemester
Sommersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: bis zum 15. Dezember des Vorjahresdirekt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 15. November des Vorjahres über uni-assist.
Derzeit gibt es an der Hochschule Merseburg keine zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge, die zum Sommersemester starten.
Bewerbungsfristen für internationale Studierende:
Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben sich über uni-assist. Hier finden Sie die Bewerbungsfristen bei uni-assist.
Losverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben. Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, können nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachrückverfahren.
Bewerbung und Immatrikulation - Bewerbungswege
A) Online-Bewerbung

B) Bewerbung per Post

Immatrikulationsanträge und Zusatzblätter Downloads
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- PDFAntrag Teilzeitstudiumpdf | 343 KB
- PDFAntrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungenpdf | 119 KB
Hinweis zu den Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
In einigen Zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es ein hochschuleigenes Auswahlverfahren, bei dem neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung auch andere Kriterien wie studiengangspezifische Praxiserfahrung oder besondere Vorkenntnisse berücksichtigt werden.
Diese müssen im jeweiligen Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation für den betreffenden Studiengang eingetragen und nachgewiesen werden.
Sollten Sie sich für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge mit fachspezifischen Auswahlverfahren bewerben, müssen Sie für jeden Studiengang das betreffende Zusatzblatt ausfüllen und auch jeweils die Nachweise für Ihre Praxiserfahrung bzw. besonderen Vorkenntnisse für jeden Studiengang gesondert einreichen, auch wenn es sich um eine identische Tätigkeit handelt (also z.B. ein Freiwilligendienst, den Sie sowohl für Kultur-und Medienpädagogik als auch für Soziale Arbeit im Auswahlverfahren geltend machen wollen).
Digitale Immatrikulation
Was brauche ich für die digitale Immatrikulation?
- Ein digitales Passbild für die Erstellung der HochschulCard.
- Einen Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrags.
- Daten zu Ihrer Hochschulreife sowie ggf. Daten zu früheren Studien- und Berufsausbildungszeiten.
- Nur für Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen: gültige Fiktionsbescheinigung oder gültigen Aufenthaltstitel.
- Die Digitale „M10“-Meldung über Ihren: Krankenversicherungsstatus. Die Meldung wird direkt von der Krankenkasse digital an die Hochschule übermittelt. Kontaktieren Sie bitte Ihre gesetzliche Krankenkasse und erbitten die Übersendung der „M10“-Meldung (Status 1) an die Hochschule Merseburg. Sollten Sie privat versichert sein, kontaktieren Sie bitte ebenfalls eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung und bitten Sie um Übersendung der „M10“-Meldung (Status 2) als Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Absendernummer der Hochschule Merseburg lautet: H 0000620.
Wie läuft die digitale Immatrikulation ab?
- Melden Sie sich im Bewerbungsportal wie gewohnt an und klicken Sie auf „Angebot annehmen“.
- Danach klicken Sie auf „Immatrikulation beantragen“ und führen die einzelnen Schritte zur Online-Immatrikulation durch.
- Haben Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen, können Sie die Immatrikulation abschließen. Ihr Status ist dann: „Immatrikulation beantragt“.
- Nachdem das Studierendensekretariat Ihre Daten und Dokumente bearbeitet hat, Sie erhalten eine vorläufige Immatrikulationsbestätigung per E-Mail oder postalisch. Dies kann einige Tage dauern. Die endgültige Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich später (für Wintersemester ab Ende Oktober, für Sommersemester ab Ende April) aus dem Studierendenportal HIS herunterladen. Sollten Sie für Ihren BAföG-Antrag die Bescheinigung eher benötigen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat.
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Immatrikulation
Häufig gestellte Fragen zur Immatrikulation
NC-Studiengänge: Sie finden die Frist für die digitale Immatrikulation in Ihrem Zulassungsbescheid. Sollten Sie die Frist überschreiten, wird die Zulassung unwirksam.
Zulassungsfreie Studiengängen: Sie können die Immatrikulation in der Regel bis zum 30.09. (WiSe) vornehmen. Die genaue Frist ist in Ihrem Zulassungsbescheid angegeben.
Semesterbeitrag für neu immatrikulierte Studierende beträgt für das Wintersemester 2025/26:
- für Studiengänge im Direktstudium: 308,80 € (90,00 € Studentenwerksbeitrag, 10,00 € Studierendenschaftsbeitrag und 208,80 € Deutschlandsemesterticket)
- für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft": 55,00 € (45,00 € Studentenwerksbeitrag und 10,00 € Studierendenschaftsbeitrag)
- für die berufsbegleitenden Masterstudiengänge "Angewandte Sexualwissenschaft" und "Systemische Soziale Arbeit": 55,00 € (45,00 € Studentenwerksbeitrag und 10,00 € Studierendenschaftsbeitrag)
Hinweis: Studierende, die zuvor nicht an der Hochschule Merseburg immatrikuliert waren, haben gemäß § 2, Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Merseburg den Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Der Austritt aus der Studierendenschaft ist frühestens mit der Rückmeldung in das zweite Fachsemester möglich und schriftlich im Studierendensekretariat aktenkundig zu machen.
- für Studienkolleg: 298,80 € (90,00 € Studentenwerksbeitrag und 208,80 € Deutschlandsemesterticket)
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Zahlen Sie bitte den Beitrag auf folgendes Konto ein:
Empfänger: Hochschule Merseburg
IBAN-Nr.: DE58 8100 0000 0080 0015 40
BIC: MARKDEF1810
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
Tragen Sie im Feld Verwendungszweck (linksbündig) folgende Daten ein:
Bewerbungsnummer, Name, Vorname
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Zugangsdaten für das Bewerbungsportal/Hochschulportal richtig eingegeben haben:
Benutzername: Ihr Nutzername, den Sie bei der Registrierung im Hochschulportal erhalten haben.
Passwort: Das Passwort, das Sie sich bei der Registrierung im Hochschulportal selbst gegeben haben.
Sollten Sie sich trotz korrekter Eingabe nicht anmelden können, kontaktieren Sie die Mitarbeiter/-innen des IT-Servicezentrums unter den Telefonnummern +49 3461 46-2993 oder via E-Mail: hisinone@hs-merseburg.de!
Die HochschulCard beantragen Sie im Bewerbungsportal im Zuge der Immatrikulation. Hierfür laden Sie bitte ein Passbild im Portal hoch.
Die HochschulCard ist Studierendenausweis, Mitgliedsnachweis, elektronische Identifikation, Zutrittsschlüssel und Geldbörse in einem - also eine Karte für Alles! Die Chipkarte erleichtert den Hochschulalltag und bringt viele Vorteile (Studierendenrabbatte, bezahlen ohne Bargeld etc.). Weitere Informationen zu den Funktionen der Karte finden Sie hier: HochschulCard.
Sie beginnen Ihr Studium zum Wintersemester? Dann holen Sie die HochschulCard persönlich an der Hochschule ab. Sie erhalten nach der Immatrikulation eine persönliche Einladung für die Abholung der HochschulCard.
Sie beginnen Ihr Studium zum Sommersemester? Dann übersendet das Studierendensekretariat Ihnen in der Regel Ihre HochschulCard nach der Immatrikulation auf dem Postweg.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Erhalt der HochschulCard an das Studierendensekretariat.
Weitere Informationen zur Beantragung und zu den Funktionen der Karte finden Sie unter HochschulCard.
Das Deutschlandsemesterticket erhalten Sie als digitales Ticket auf Ihrem Smartphone. Dafür benötigen Sie die movemix_app der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG). Sie können das Deutschlandsemesterticket in der movemix_apperst aufrufen, wenn Sie immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule verbucht worden ist. Bitte beachten Sie auch, dass das Deutschlandsemesterticket sich in der Regel auch erst wenige Tage vor Semesterbeginn in der App anzeigen lässt.
Nähere Informationen und FAQs zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf der Website der HAVAG: www.havag.com/deutschlandsemesterticket
Ja, der Beitrag für das Deutschlandsemesterticket ist obligatorisch.
Studierende der folgenden Studiengänge erhalten jedoch kein Semesterticket und zahlen demnach auch nicht den Beitrag für das Ticket:
- berufsbegleitender Bachelorstudiengangs "Betriebswirtschaft" (B.A.)
- Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.)
- Masterstudiengang „Sexologie“ (M.A.)
- Masterstudiengang “Systemische Soziale Arbeit” (M.A.)
- Zertifikat „Sexologie“
Näheres ist in der "Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle" vom 06.06.2025 geregelt (siehe Amtliche Bekanntmachung 13/2025).
Fragen zum Bewerbungsstand?