Nach dem Studienkolleg: Studium an der Hochschule Merseburg
Sie haben die Feststellungsprüfung bestanden? Dann können Sie sich nun für das Studium an der Hochschule Merseburg bewerben.
Bewerbungsfristen:
Wintersemester:
- zulassungsfreie Studiengänge: 30.09.
- zulassungsbeschränkte Studiengänge: 15.07.
Sommersemester:
Orientierungssemester KOMPASS: 31.03.
Welche Dokumente benötige ich?
- FSP-Zeugnis
- Lebenslauf
Zusätzlich, falls Sie noch nicht als Kollegiat*in an der HoMe eingeschrieben waren:
- Passkopie und Kopie der Aufenthaltserlaubnis
- Zeugnis, dass Sie im Heimatland zum Studium berechtigt
- Bescheid einer deutschen Hochschule für das Studienkolleg
Ich habe die Feststellungsprüfung nicht bestanden. Was kann ich tun?
Sie haben am Staatlich anerkannten Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (SKHM) oder am Studienkolleg der Rahn Education in Halle zwei Semester erfolgreich absolviert, haben aber die Feststellungsprüfung nicht bestanden? Dann können Sie eine studiengangbezogene Zugangsprüfung absolvieren, um die Zugangsberechtigung zu Ihrem gewünschten Studiengang zu erlangen.
Die Prüfung berechtigt nur zum Studium in dem Studiengang, für den die Prüfung abgelegt wurde und nur zum Studium an der Hochschule Merseburg.
Die Zugangsprüfung ist nur für Studiengänge möglich, die am Studienkolleg den Schwerpunktkursen T, W oder M zugeordnet sind.
studiengangsbezogene Zugangsprüfung
Die Bewerbungsfrist zur Eingangsprüfung ist der 1. Juli (für das Wintersemester) und der 1. Februar (für das Sommersemester).
Senden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
- Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
- ggf. amtlich beglaubigte Kopie über die Ergebnisse der Feststellungsprüfung am
kooperierenden Studienkolleg - Erklärung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.
an:
Hochschule Merseburg
Dezernat für Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg
a) immer: Eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung für den gewünschten Studiengang
b) zusätzlich, falls auch der Prüfungsteil Deutsch in der FSP nicht bestanden wurde: Eine schriftliche und eine mündliche Prüfung im Fach Deutsch
Beispiel:
Sie möchten Angewandte Informatik studieren und haben am Studienkolleg den T-Kurs abgeschlossen. In der Feststellungsprüfung haben Sie alle Fächer bestanden außer dem Prüfungsteil Deutsch. Sie melden sich an der Hochschule Merseburg für die studiengangsbezogene Zugangsprüfung für Angewandte Informatik an. Sie haben folgende Prüfungen:
1. eine schriftliche Prüfung für Angewandte Informatik
2. eine mündliche Prüfung für Angewandte Informatik
3. eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch
4. eine mündliche Prüfung im Fach Deutsch.
Wenn Sie alle Prüfungen bestehen, dürfen Sie an der Hochschule Merseburg "Angewandte Informatik" studieren.
Wer hilft mir bei Fragen?
Studierendensekretariat
Das Studierendensekretariat können Sie für Fragen zur Bewerbung und zur Immatrikulation kontaktieren.
E-Mail: application@hs-merseburg.de
Sprechzeiten:
Di: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr–15:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Studienberatung
Die Allgemeine Studienberatung steht Ihnen für Fragen rund um das Studium und auch bei Problemen im Studium zur Verfügung. Beratung Online, per Telefon oder persönlich in Raum Hg/G/1/17.
1) Sprechzeiten ohne Termin:
Montag 10:00 Uhr -12:00 Uhr (Telefon) | Mittwoch 14:00 Uhr -16:00 Uhr (Raum Hg/G/1/17)
Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr (Raum Hg/G/1/17) | Freitag 10:00 Uhr -12:00 Uhr (Telefon)
2) Individuelle Termine nach Vereinbarung: Montag - Freitag 08:00 Uhr -18:00 Uhr
Terminvereinbarung unter Tel.: 03461 46 -2321 oder per E-Mail: studienberatung@hs-merseburg.de.

Elisa Karau-Unkroth